Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger. Im Jahr 1990 erhielt die GTÜ die amtliche Anerkennung für Verkehrssicherheitsprüfungen an Kraftfahrzeugen. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (HU/SP, AU, Änderungsabnahmen, Oldtimerbegutachtungen, ...). Für immer mehr Autofahrer gilt dabei das GTÜ-Motto "Mehr Service für Sicherheit". Heute stehen rund 1.800 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter an über 17.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Werkstätten und Autohäusern sowie an eigenen Prüfstellen der GTÜ-Partner zur Verfügung. Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Ob bei den Fahrzeuguntersuchungen oder den durchgeführten HUs, die Erfolgskurve zeigt stets nach oben. Das gleiche gilt auch für die Zahl unserer Partnerbüros sowie der betreuten Autohäuser .
| Tochterunternehmen: | GTÜ Zertifizierungsstelle GmbH Vor dem Lauch 25 70567 Stuttgart Fon: 0711 97676-750 Fax: 0711 97676-759 E-Mail: gtuez@gtue.de
GTÜ Anlagensicherheit GmbH Vor dem Lauch 25 70567 Stuttgart Fon: 0711 97676-740 Fax: 0711 97676-749 E-Mail: anlagensicherheit@gtue.de Internet: www.gtue.de
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Herr Matthias Scharnhölz
Abteilung/Position:Telefon: +49 (0)711 97676-500
Telefax: +49 (0)711 97676-509
Mobile: +49 0160 3616883
Herr Wolfgang Hennig
Abteilung/Position:Telefon: +49 (0)711 97676-0
Telefax: +49 (0)711 97676-199
Mobile: +49 0170 4556393
Herr Holger Rauchhaus
Abteilung/Position:Telefon: +49 (0)711 97676610
Telefax: +49 (0)711 97676609
Herr Dipl.-Ing. Rainer Süßbier
Abteilung/Position: Leiter Technischer DienstTelefon: +49 (0)711 97676-51
Telefax: +49 (0)711 97676-85
Herr Andreas Heine
Abteilung/Position:Telefon: +49 (0)711 97676600
Telefax: +49 (0)711 97676609
Ab 1. Januar 2010 wird keine AU-Plakette mehr geklebt und die Abgasuntersuchung wird in die Hauptuntersuchung integriert. Sind also bald neue Fahrzeugkennzeichen nötig?
Wo darf ich nicht mehr fahren? Wer braucht eine Feinstaubplakette? Was bekomme ich für’s Nachrüsten? Antworten finden Sie in diesem Whitepaper.
Zahlreiche Kraftfahrzeuge werden nachträglich mit Scheinwerfern, Leuchten oder Rückstrahlern (lichttechnische Einrichtungen) ausgerüstet, die nicht den nationalen (StVZO) oder internationalen gesetzlichen Bauvorschriften (EG bzw. ECE) entsprechen.




