Hauptversammlung (Abk.: HV) nennt man eine in der Regel einmal jährlich statt findende Versammlung der Aktionäre. Zugang zur Hauptversammlung und Stimmrecht stehen nur den Inhabern von stimmberechtigten Stammaktien zu, nicht aber Vorzugsaktionären und Inhabern von Genussscheinen. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand der AG mit einer Frist von mindestens einem Monat einberufen.
Wichtigste Aufgaben der Hauptversammlung sind die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung der Abschlussprüfer, Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Maßnahmen zu Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung, Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei Gründung oder Geschäftsführung und die Beschlussfassung zur Auflösung der AG.