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16. Jan 09

Abwrackprämie: Wesentliche Eckpunkte geklärt

BAFA schaltet Info-Hotline unter 06196/908470

Neuwagenkäufer erhalten die staatliche Abwrackprämie für ihren Gebrauchtwagen von 2.500 Euro über den Autohändler oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mit. Damit sind jetzt die wesentlichen Details für die praktische Umsetzung der Prämie geklärt.
Um das Geld zu bekommen, muss man ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten und in diesem Jahr einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Abgasnorm kaufen. Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des Neuwagens müssen mit Dokumenten nachgewiesen werden. Diese Unterlagen werden beim BAFA eingereicht. Alternativ kann der Autohändler alle Behördengänge erledigen und die Prämie beim Verkauf verrechnen.
Das Bundesamt hat unter der Nummer 06196/908470 eine Telefon-Hotline eingerichtet, die ab Montagmorgen zu erreichen ist. Weitere Infos im Internet unter: www.bafa.de

Die zehn Eckpunkte der Umweltprämie

1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
4. Altwagen: Mindestens neun Jahre alter Pkw, das heißt die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4-Norm erfüllt.
6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnung.
8. Notwendige Dokumente: Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs sowie Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller.
9. Verfahren: Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen: Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.



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