29.05.2008 | Redakteur:
Die Brüsseler EU-Kommission hat am Mittwoch ihren ersten Evaluierungsbericht über die Auswirkungen der aktuellen Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) vorgelegt. Dem Bericht zufolge haben sich die Wettbewerbsbedingungen seit Inkrafttreten der GVO 1400/2002 sowohl beim Verkauf von Neuwagen als auch im Bereich der Kfz-Reparatur und -Wartung gebessert.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes kommentierte den Bericht so: "Kauf und Unterhalt eines Fahrzeugs sind für den Halter mit hohen Kosten verbunden. Deshalb ist es wichtig, durch entsprechende Vorschriften mit dafür zu sorgen, dass der Wettbewerb funktioniert. Ich bin gespannt auf die Kommentare zu dem Bericht, denn sie können uns Anhaltspunkte liefern, wie die Wettbewerbsvorschriften auf diesem Gebiet künftig aussehen sollen.“
GVO fördert den Wettbewerb
Laut der Kommission zeige der Bericht, dass der Wettbewerb unter den Automobilherstellern beim Verkauf von Neuwagen seit Inkrafttreten der GVO 2002 zugenommen habe und dass der Binnenmarkt hier jetzt offenbar besser funktioniere als zuvor. Dass der Neuwagenmarkt jetzt härter umkämpft werde, sei allerdings weniger auf die Verordnung als vielmehr auf andere Faktoren wie Produktionsüberkapazitäten, technische Neuerungen und die stärkere Verflechtung der nationalen Märkte zurückzuführen.
Bei der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen verfügten die freie Werkstätten zudem über einen besseren Zugang zu technischen Informationen. Die Zahl der zugelassenen Werkstätten habe mittlerweile deutlich zugenommen, da wegen der allgemeinen Wettbewerbsregeln die Hersteller jeden in ihr Netzwerk aufnehmen müssten, der die vorgegebenen Qualitätskriterien erfülle. Ebenso hätten die Ersatzteillieferanten ihre Wettbewerbsposition gegenüber den herstellereigenen Vertriebskanälen für Kfz-Teile behaupten können.
Überflüssige Einzelvorschriften verteuern den Vertrieb
Der Bericht zieht daraus den Schluss, dass die Gruppenfreistellungsverordnung im Großen und Ganzen positive Auswirkungen hatte. Allerdings hätten sich viele der sektorspezifischen Einzelvorschriften als überflüssig und bisweilen sogar kontraproduktiv erwiesen.
Die Überreglementierung in bestimmten Bereichen hätten zur Einführung teils überflüssiger und überzogener Händler-Standards geführt und damit den Vertrieb zu Lasten der Verbraucher verteuert. Der Bericht kommt daher zu dem Schluss, dass die Fahrzeughalter mehr vom Wettbewerb profitieren würden, wenn die Vorschriften vereinfacht würden.
Kein Präjudiz für künftige Regelung
Der Bericht ist der erste Schritt in einem Verfahren, bei dem über die künftige Regelung für den Kfz-Sektor nach Auslaufen der GVO 2002 am 31. Mai 2010 entschieden werden soll. Vorschläge mit Blick auf die Zukunft sind darin noch nicht enthalten.
Der Bericht ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/comm/competition/sectors/motor_vehicles/news.html
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