27.06.2008 | Redakteur:
Dr. Stephan Simon von der Direktion Wettbewerb der EU-Kommission hat am Donnerstag auf einer Fachtagung des Forum-Instituts in Frankfurt den Fortbestand einer eigenständigen Kfz-GVO für unwahrscheinlich erklärt. Dennoch reiche deren Auslaufen als Begründung nicht aus, um die Verträge mit Handels- und Servicebetrieben zu kündigen, stellte er klar.
Auf der Tagung unter Leitung von Branchenanwalt Prof. Christian Genzow nahm Simon ausführlich Stellung zur GVO-Diskussion. Es sei unwahrscheinlich, dass die Kommission für eine eigene Kfz-GVO ab 2010 plädieren werde. Die Entwicklung des Kfz-Marktes seit deren Inkrafttreten 2002 habe die Kommission nicht überzeugt. Brüssel hinterfrage, ob die vielen Einschränkungen der Marktfreiheiten durch die Kfz-GVO hilfreich seien.
Unverzichtbare Schutzrechte
Genzow betonte hingegen, dass für den Handel eine große Rechtsunsicherheit entstehen werde, wenn die GVO wegfalle. Auch ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann plädierte für die Fortführung einer Kfz-GVO: "Wir brauchen auch weiterhin Kfz-spezifische Regelungen. Eine Schirm-GVO reicht nicht aus, um die Branche für das nächste Jahrzehnt fit zu machen." In diesem Zusammenhang stellt Simon allerdings klar, dass ein Auslauf der Verordnung nicht als Begründung für die Hersteller ausreichen könne, um die Verträge in ihren Netzen zu kündigen.
Simon plädierte zudem für die Einführung eines verbindlichen Verhaltenskodex der Hersteller gegenüber den Händlern als Vertragsbestandteil. Dieser werde als "Code of good practice" bereits erarbeitet, kündigten die Herstellervertreter Hubert Nieswand von Volkswagen und Dr. Hanns Glatz von der Daimler AG an. Unklar sei aber noch, wie dieser Kodex rechtstechnisch umgesetzt werden soll.
Schirm-GVO bleibt erhalten
Weitgehend unverändert wird laut Simon dagegen die mit der Kfz-GVO auslaufende Schirm-GVO weiterbestehen. Nach Ansicht der EU-Kommission reiche die Schirm-GVO für die Automobilindustrie und das Kfz-Gewerbe vollkommen aus, da notwendige weitergehende Regelungen im EU-Vertrag und in der nationalen Gesetzgebung vorhanden sein, bzw. sich in der Rechtsprechung entwickeln werden.Simon geht davon aus, dass bis Ostern 2009 ein definitives Ergebnis feststehen werde. Handel und Hersteller hätten dann genug Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen.
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