VDIK rückt von Kfz-GVO ab

Befürchtung vor beherrschender Stellung der Hersteller

29.07.2008 | Redakteur:

Die Diskussion um eine Verlängerung der Kfz-GVO wird in den Verbänden intensiv geführt. Inzwischen bröckelt die geschlossene Front der Verbände, die sich für eine Verlängerung der derzeitigen Verordnung einsetzen. Insbesondere aus Sicht des Verbandes der Importeure (VDIK) kann die Neuregelung des Automobilvertriebs auch auf Basis einer Schirm-GVO erfolgen. »kfz-betrieb ONLINE« hat die Positionen der Verbände der Hersteller und Importeure sowie des Handels abgefragt.

Für den Verband des europäischen Kraftfahrzeuggewerbes (Cecra) besteht weiterhin die Gefahr eines Oligopols im Kfz-Handel. Diese Gefahr bestehe durch steigende Treibstoffpreise, ehrgeizige Klimaschutzziele und eine immer komplexere Fahrzeug-Elektronik derzeit mehr denn je. Diese Sachlage zwänge die Kfz-Hersteller zu immer engeren Kooperation bis hin zu Fusionen.

Angesichts dieser Entwicklung fordert die Cecra eine vorausschauende, einheitliche Wettbewerbspolitik der Kommission. Da in der Schirm-GVO die Worte "Händler" oder "Werkstatt" nicht vorkommen, sei dieses Instrument "ein Schwert allein in den Händen der Kfz-Hersteller". Alle Marktbeteiligten müssten nun ihre Argumente für die Verlängerung der Kfz-GVO oder jedenfalls kfz-spezifischer Reglungen massiv vorbringen.

ZDK befürchtet Verlust der Schutzbestimmungen

Aus Sicht des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist "das Resultat noch völlig offen". Es werde darauf ankommen, ob die in den Stellungnahmen zum Bericht vorgebrachten Argumente die EU-Kommission zu einer Änderung ihrer Auffassung bewegen können. Dabei spielt auch eine bedeutende Rolle, ob beispielsweise das EU-Parlament sich für eine kfz-spezifische GVO nach dem 31.05.2010 aussprechen wird.

Ein Wegfall der GVO oder ihr Ersatz durch eine Schirm-GVO ist aus Sicht des ZDK nicht akzeptabel. Dann könnten beispielsweise die Hersteller den Mehrmarkenvertrieb einschränken. Weiterhin würden sämtliche Händlerschutzbestimmungen wegfallen, z.B. zu den Kündigungsfristen, Schiedsverfahren und die Übertragbarkeit der Verträge. "Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel", heißt es vom ZDK.

VDIK begnügt sich mit Schirm-GVO

Entsprechend hat sich der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) positioniert. Er geht nicht mehr von einer Verlängerung der Kfz-GVO aus. Die Importeure "sind mit der Kommission der Auffassung, dass Kfz-Vertrieb und -Kundendienst künftig auch auf Basis der allgemeinen Schirm-GVO heutiger Prägung erfolgen kann". Forderungen anderer Verbände nach einer eigenständigen Kfz-GVO unterstützt der VDIK daher nicht. Man spreche sich grundsätzlich gegen die Regelung zivilrechtlicher Fragen in der kartellrechtlichen Gruppenfreistellungsverordnung aus, weshalb der Verband bereits vor ihrem Inkrafttreten die noch gültige Kfz-GVO kritisiert habe.

Weniger deutlich äußert sich derzeit der Verband der Automobilindustrie (VDA). Die Alternativen einer spezifischen Kfz-GVO und einer Vertikal-GVO (Schirm-GVO) würden noch geprüft, heißt es von dem Herstellerverband. Man habe sich bislang nicht ausdrücklich für eine sektorspezifische GVO für den Kfz-Vertrieb ausgesprochen. "Im Lichte des praktischen Geschäfts" sei nun zu prüfen, in welchem Umfang "im vertikalen Bereich Spezialregelungen erforderlich sind".


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