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06. Jan 10
Ratgeber zur Nachrüstung von Kontrollgeräten
Praxisorientierte Schrift mit zahlreichen Beispielen
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Der Ratgeber beschreibt detailliert die in der Verordnung (EG) Nr. 68/2009 definierte Möglichkeit, der Verbauung eines Kontrollgerätes mit Adapater. Dieser stellt als Bestandteil des Kontrollgerätes ein permanent Signal zur Aufzeichnung der Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder der zurückgelegten Wegstrecke bereit.
Die relevanten Verordnungstexte in Bezug auf den Einbau und die Prüfung des Adapters werden in dem Praxisratgeber unter anderem anhand von Praxisbeispielen erläutert. Daher ist er auch für alle bereits anerkannten „57b-Werkstätten“ interessant, die Kontrollgeräte mit einem Adapter einbauen und prüfen wollen.
Seit vergangenem Jahr müssen auch gewerblich genutzte Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein, wenn das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und eines mitgeführten Anhängers 3,5 t übersteigt. Da es bei diesen Fahrzeugen in der Regel nicht möglich ist, den Geber für das digitale Kontrollgerät im Getriebe zu verbauen, wurden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Europäischen Kommission Lösungen für dieses Problem gefunden. Diese sind in der Verordnung (EG) Nr. 68/2009 definiert, die im Juli 2009 in Kraft getreten ist.
Der Praxisratgeber „Aktuelle Vorschriften zur Nachrüstung von Kontrollgeräten mit Adaptern für Fahrzeugklassen M1 und N1“ kann bei der Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe TAK (info@tak.de) für 6 Euro plus Mehrwertsteuer bestellt werden.
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