31.07.2008 | Redakteur:
Die so genannte Euro5/Euro6-Verordnung ist am Donnerstag, den 31.7.2008 offiziell in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die künftige Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6). Zugleich definiert sie den freien Zugang zu den Reparatur- und Wartungsinformationen der Automobilhersteller für neue Fahrzeug-Modelle.
Damit sind die Rahmenbedingungen der Euro5/Euro6-Verordnung nun im Detail festgelegt. Aufgrund der Verordnung müssen für Fahrzeuge, die nach dem 1. September 2009 erstmals in den Verkehr kommen, sämtliche für den Werkstattbetrieb notwendigen Serviceinformationen allen Kfz-Betrieben in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Ansonsten wird keine Typgenehmigung erteilt. Der "Zugang zu Informationen" ist in Artikel 2, Absatz 23 der Verordnung eindeutig definiert. Er fordert die "volle Verfügbarkeit aller OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen, die für Inspektion, Diagnose, Wartung oder Reparatur eines Fahrzeugs erforderlich sind“.
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