Diagnose: Die September-Revolution?

Multikulti in der Werkstatt

03.05.2010 | Autor: Steffen Dominsky

Die EU hat dafür gesorgt, dass Kfz-Betriebe und Diagnose-anbieter künftig leichter an Herstellerdaten kommen. Das wirkt sich auch auf die Mehrmarkendiagnose positiv aus.

Es ist zum Verrücktwerden: Fernbedienungen im heimischen Wohnzimmer, so weit das Auge reicht. Keiner der Tastendrücker „spricht“ mit dem Gerät des anderen Herstellers, und benötigt man einmal Ersatz, wird‘s richtig teuer. Die Lösung: die Universalbedienung. Das Problem: Meist ermöglichen die angeblichen Alleskönner nur bestimmte Grundfunktionen.

Nicht viel anders die Situation bei Diagnosetestern. Jeder Fahrzeughersteller hat sein eigenes System. Die Folge: Zahlreiche Anbieter buhlen mit Multimarkengeräten um die Gunst der Werkstätten. Vom handlichen Taschentester bis zum ausgewachsenen Diagnosecenter mit Oszilloskop und Zweifachbildschirm reicht das bunte Angebot.

Doch ist das vielleicht bald alles Schnee von gestern? Sterben die freien Diagnosetester und ihre Markenkollegen vielleicht bald aus? Das könnte der eine oder andere denken, der sich mit der aktuellen Euro-5/6-Verordnung beschäftigt. Diese schreibt die Weitergabe von Herstellerdaten an alle Werkstätten vor.

Diagnose in der Zukunft

Denndie Fahrzeughersteller müssen seit dem 1. September bzw. spätestens ab dem 1. März 2010 sämtliche Informationen und Daten für die Wartung und Reparatur ihrer Euro-5-Fahrzeuge allen Werkstätten zur Verfügung stellen. Das ganze via Internet mithilfe eines handelsüblichen PCs/Laptops. Das gilt sowohl für technische als auch für administrative Aufgaben (z. B. Ausfüllen eines elektronischen Servicehefts) wie:

  • Die eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs
  • Servicehandbücher
  • Technische Anleitungen
  • Schaltpläne
  • Die Fehlercodes des Diagnosesystems
  • Information über Spezialwerkzeuge und -geräte
  • Information über Datenspeicherung und bidirektionale Kontroll- und Prüfdaten.

Diese umfangreiche Weitergabe von Daten und Informationen versetzt erstmals auch freie Betriebe in die Lage, Arbeiten an „diebstahlrelevanten“ Bauteilen (z. B. Wegfahrsperre) auszuführen und mithilfe des sogenannten „Pass-Thru“-Verfahrens (deutsch: durchschleifen) und eines entsprechenden Moduls neue Updates auf Steuergeräte aufzuspielen.

Das kosten Informationen

Die Realität sieht anders aus

Hinzu kommen zahlreiche technische Stolpersteine, was das Überspielen großer Datenmengen betrifft. Denn dafür benötigt die Werkstatt eine schnelle Internetverbindung. Und die ist selbst für Geld und gute Worte im Jahre 2009 nach Christus nicht an jedem Ort Deutschlands zu bekommen. Bosch rechnet hier mit Zeiten von bis zu 75 Minuten – sowie der Gefahr von Verbindungsabbrüchen, durch deren Folge Steuergeräte beschädigt bzw. zerstört werden können. Da sind auch für Experten in der Praxis noch einige Fragen offen (siehe Kasten „Mehr zum thema“).

Doch das Wichtigste – und damit platzt die Seifenblase mit der „Ich-benötige-künftig-nur-einen-Laptop-und-ein-kleines-Modul“-Idee: Das Pass-Thru-Verfahren ist keine Diagnose und ersetzt diese somit nicht. „Pass-Thru ist eine Möglichkeit, um Softwarestände von Steuergeräten zu aktualisieren; es ist eine zusätzliche Teilfunktion in der Diagnose, nicht mehr“, bringt es Ralph Kolberg, Leiter Entwicklung vom Diagnoseanbieter Hella-Gutmann, auf den Punkt.

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