Brüssel greift neues VW-Gesetz an

Bei Nichtumsetzung des EuGH-Urteils drohen hohe Strafgelder

05.06.2008 | Redakteur:

Der Streit zwischen Brüssel und Berlin um das VW-Gesetz eskaliert weiter: Die EU-Kommission leitete ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Dabei drohen in letzter Konsequenz hohe Strafgelder. Brüssel wirft der Bundesregierung vor, sie habe das gut sieben Monate alte Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem Schutzgesetz für Volkswagen nicht umgesetzt. Während die Bundesregierung das Vorgehen für unbegründet hält, kommt Zustimmung von Porsche. Der Stuttgarter Sportwagenbauer besitzt rund 31 Prozent an VW und will seinen Anteil bis zum Herbst auf über 50 Prozent ausbauen.

Gesetzentwurf "nicht kompatibel mit EU-Recht"

"Spezielle Rechte für die öffentliche Hand in Deutschland sind wegen EU-Bestimmungen zum freien Kapitalverkehr nicht hinnehmbar", sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Donnerstag in Brüssel. Der Entwurf der Bundesregierung zur Neufassung des VW-Gesetzes sei "nicht kompatibel mit EU-Recht". Streitpunkt ist die Regelung, dass Niedersachsen mit 20 Prozent sein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung behält. Nach dem Aktienrecht üblich sind 25 Prozent.

Berlin hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten. "Dann muss der Europäische Gerichtshof entscheiden, wer Recht hat", sagte der Sprecher McCreevys. Der EuGH kann dann auch Zwangsgelder gegen die Bundesrepublik verhängen, die nach Schätzungen aus Berliner Regierungskreisen bis zu 100.000 Euro pro Tag betragen können. Die Antwort an Brüssel werde so überzeugend sein, dass es kein Zwangsgeld geben werde, hieß es in Berlin. Die Einwände der Kommission gegen das neugefasste VW-Gesetz seien unbegründet. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei europarechtskonform.

Politiker kritisieren EU-Kommission

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel kritisierte das neue Verfahren scharf: "Worum es hier geht, ist, dass offensichtlich die EU- Kommission nichts aus der Entwicklung bei Nokia in Bochum gelernt hat", sagte der SPD-Politiker in Luxemburg am Rande von Beratungen mit seinen europäischen Amtskollegen. Er war von 1999 bis 2003 niedersächsischer Ministerpräsident. Gabriel forderte die Regierung in Hannover auf, "alleine oder gemeinsam mit freundlichen Investoren" den Anteil an VW auf 25 Prozent zu erhöhen.

Der EuGH als höchstes EU-Gericht urteilte im Oktober 2007, dass wichtige Punkte des VW-Gesetzes gegen Europarecht verstoßen. So wurde die Vorschrift gekippt, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Aktien besitzt. Im Entwurf für die Neufassung des fast 50 Jahre alten Gesetzes hält die Bundesregierung an der 20- prozentigen Sperrminorität fest und sichert dem Land Niedersachsen damit faktisch weiterhin eine starke Stellung bei VW.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sagte, die Kommission sei derzeit offenbar nicht bereit und willens, den guten Argumenten der Bundesregierung zu folgen. Der niedersächsische IG- Metall-Bezirkschef Hartmut Meine sprach von einem unseriösen Vorgehen: "Auch die Marktideologen der EU-Kommission müssen Gesetzesurteile akzeptieren." IG-Metall-Chef Berthold Huber sagte: "Das VW-Gesetz behindert weder den freien Kapitalverkehr noch wird die Verwirklichung des Binnenmarktes verzögert." Der Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung stehe im Einklang mit dem EuGH-Urteil.


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