VW/Porsche: Machtkampf spitzt sich zu

Porsche beruft sich auf Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

27.05.2008 | Redakteur:

Der Machtkampf bei VW spitzt sich immer mehr zu und wird zu einem juristischen Tauziehen. Großaktionär Porsche hat jetzt Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht, um die starke Stellung des Landes Niedersachsen bei Europas größtem Autokonzern zu beschränken und die Sperrminorität bei VW von 20 auf 25 Prozent zu erhöhen. Die Klage ziele darauf, Rechtsklarheit zu schaffen, begründete Porsche am Dienstag den Schritt.

Porsche beruft sich auf EuGH-Entscheidung

Porsche war auf der VW-Hauptversammlung im April mit einem entsprechenden Antrag zur Änderung der VW-Satzung gescheitert. Die Frist für das Einleiten juristischer Schritte war um Mitternacht abgelaufen. Die Stuttgarter berufen sich bei ihrem Gang vor das Gericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der wichtige Teile des VW-Gesetzes für rechtswidrig erklärt hatte.

So wurde die Vorschrift gekippt, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Anteile am Unternehmen besitzt. Werde die EuGH-Entscheidung nur teilweise umgesetzt, schaffe das keine Klarheit, sondern stifte nur Verwirrung, erklärte Porsche.

Bundesregierung verteidigt Kurs

Der Sportwagenbauer hält derzeit rund 31 Prozent an VW und will die Mehrheit an dem Wolfsburger Autobauer übernehmen. Bis zum Herbst sollen die Anteile auf über 50 Prozent ausgebaut werden. Niedersachsen hält als zweitgrößter Aktionär knapp über 20 Prozent an VW.

Die Bundesregierung hat sich dagegen jüngst über die Neufassung des VW-Gesetzes geeinigt und will dabei zunächst an der starken Stellung des Landes Niedersachsen bei Europas größtem Autobauer festhalten. Allerdings soll es in dem Gesetzentwurf eine Klausel geben, dass bei rechtlichen Schritten der EU-Kommission die Sperrminorität des Landes Niedersachsen von 20 Prozent doch noch gestrichen werden könnte. Das VW-Gesetz stand auch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts am Dienstag.


Kommentar zum Beitrag schreiben

Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Sie wollen ihn für Ihre Zwecke verwenden? Infos finden Sie unter www.mycontentfactory.de (ID: 0) | Fotos: Archiv

Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe
Der ZDK ist der Branchenverband und Dienstleister für die gut 39.100 Kfz-Betriebe in Deutschland. Zur ZDK-Homepage
Landesverbände des ZDK
Die Kontaktdaten zu den 14 Landesverbänden im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Zur Adress-Übersicht
Innungen von A bis Z
Kontaktdaten zu den Innungen  und Kreishandwerkerschaften für die Kfz-Betriebe. Zur Adress-Übersicht
GVO: Online-Dossier zur Neuregelung
Die geänderten EU-Spielregeln
Die EU hat einen Paradigmenwechsel im Neuwagenhandel vollzogen. Was die neuen Bestimmungen besagen und was die Service-GVO bedeutet, zeigen Analysen von »kfz-betrieb« in Print und Online. Mehr