Porsche darf bei VW ans Lenkrad

Kartellbehörden müssen noch zustimmen

23.07.2008 | Redakteur:

Die EU-Kommission hat die Ampeln für die Übernahme von Europas größtem Autobauer Volkswagen durch Porsche auf grün geschaltet. Der geplante Zusammenschluss der beiden Autobauer werde den wirksamen Wettbewerb in Europa nicht wesentlich beeinträchtigen, erklärte die Brüsseler Behörde am Mittwoch. "Damit hat Porsche ein gutes Stück des Weges zurückgelegt", sagte eine Sprecher des Sportwagenbauers. Freie Fahrt für die Mehrheitsübernahme hat Porsche damit aber noch nicht. Weltweit müssen den Angaben zufolge mehr als 20 Kartellbehörden grünes Licht für das Vorhaben geben, bislang haben das acht getan. Auch viele Fragen über die künftige Machtverteilung in dem neuen Porsche/VW-Konzern bleiben weiter offen.

EU-Kommission gibt grünes Licht

"Erst wenn alle kartellrechtlichen Genehmigungen vorliegen, kann als nächster Schritt der Erwerb der Mehrheit an Volkswagen erfolgen. Dies dürfte im Herbst 2008 der Fall sein", sagte der Porsche-Sprecher. Die EU-Kommission teilte mit, die Untersuchung habe ergeben, dass "die horizontalen Überschneidungen zwischen Volkswagen und Porsche begrenzt sein werden und es auf allen betroffenen Teilmärkten weiterhin starke Konkurrenten mit erheblichen Marktanteilen geben wird."

Die Behörde betonte, dass beide Unternehmen seit vielen Jahren zusammenarbeiten. Unter anderem hätten sie gemeinsam Geländewagen entwickelt. Auch für Herstellung und Vertrieb von Ersatzteilen erwarte man keine negativen Auswirkungen. Mit der Entscheidung steht der Auto-Ehe aus Kommissionssicht "nichts mehr im Wege".

Kartellbehörden müssen zustimmen

Neben der EU-Kommission haben Porsche-Angaben zufolge die Kartellbehörden in den USA, Australien, Brasilien, Mexiko, Israel, Russland und der Ukraine bereits grünes Licht gegeben. Der Sportwagenbauer geht davon aus, bis spätestens Oktober auch die restlichen Genehmigungen zu bekommen. Marktbeobachter rechnen damit, dass es von den Wettbewerbshütern keine Einwände geben wird, weil die neue Porsche Holding aus ihrer Sicht keine marktbeherrschende Stellung einnehmen wird. Hintergrund ist, dass Porsche pro Jahr nur etwa 100.000 Fahrzeuge verkauft. In Europa haben die Stuttgarter einen Marktanteil von 0,6 Prozent.

Porsche will seine VW-Anteile noch in diesem Jahr von derzeit knapp 31 Prozent auf über 50 Prozent erhöhen. Die faktische Mehrheit in der VW-Hauptversammlung peilen die Stuttgarter schon früher an. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking will bis spätestens 2. September den Anteil an VW auf 36 Prozent aufzustocken. Die Verträge für den Kauf weiterer 4,92 Prozent der VW-Stammaktien sind bereits geschlossen.

Diesen Nachweis hatte die EU-Kommission zur Bedingung gemacht, um überhaupt über die geplante Mehrheitsübernahme von Porsche bei VW zu entscheiden. "Mit diesem Rechtsgeschäft erwirbt Porsche faktisch die Kontrolle über Volkswagen", stellte die Kommission fest. Die ursprünglich für Mitte Juni geplante Kartellentscheidung war deshalb vertagt worden.

Neues VW-Gesetz bleibt umstritten

Nach der geplanten Mehrheitsübernahme sollen künftig Volkswagen und das operative Geschäft des Sportwagenbauers in der neuen Porsche Holding geführt werden. Um die Machtverteilung dort tobt seit Monaten ein Streit. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh sagte der "Heilbronner Stimme" (Mittwoch): "Wir wollen nur, dass man endlich die VW-Belegschaft angemessen in den Mitbestimmungsgremien der Porsche-Holding beteiligt." Wiedeking hatte zuletzt die Belegschaftsvertreter beider Seiten aufgefordert, endlich zu einer Einigung zu kommen. Sollte dies nicht gelingen, würden künftig drei Arbeitnehmervertreter von Porsche und drei von VW im Aufsichtsrat sitzen.

Weiteres Streitthema ist die von der Bundesregierung geplante Neuauflage des VW-Gesetzes. Danach soll es auch künftig bei der VW- Hauptversammlung für wichtige Entscheidungen eine Sperrminorität von 20 Prozent geben. Das sichert dem Land Niedersachsen, das knapp über 20 Prozent hält, ein Vetorecht. Üblich ist nach dem Aktienrecht eine Sperrminorität von 25 Prozent. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.


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