GVO-Entscheidung erst 2009

Cecra-Präsident Jürgen Creutzig rechnet mit Folgeregelung

09.10.2007 | Redakteur:

Die Vorentscheidung, welche Regeln im Automobilvertrieb nach dem Ende der aktuellen GVO gelten sollen, fällt nach Einschätzung des Cecra-Präsidenten Dr. Jürgen Creutzig im Laufe des Jahres 2008. Dass die derzeitigen Regeln fortgeschrieben werden, sei durchaus denkbar, sagte er m Gespräch mit »kfz-betrieb«. Mit einer endgültigen Entscheidung rechnet Creutzig aber erst gegen Ende des Jahres 2009.

"Unser Wunsch ist ganz eindeutig, die derzeitige GVO für eine angemessene Zeit zu verlängern", stellt Creutzig den Standpunkt des europäischen Automobilhandelsverbandes klar. Er strebe eine Verlängerung um zehn Jahre an, um der Branche verlässliche und langfristige Rahmenbedingungen zu verschaffen.

Drei denkbare Szenarien

Für die Zeit nach 2010 sieht Creutzig derzeit drei mögliche Szenarien. Für "sehr wahrscheinlich" hält er ein Fortbestehen der derzeitigen Bestimmung, da die derzeit gültige GVO "praktisch erst seit zwei Jahren in Kraft ist". Die daraus entstehenden Impulse müssten erst einmal Wirkung entfalten, bevor man sie beurteilen könne. Als zweite Variante sieht Creutzig das unveränderte Fortbestehen der Verträge, unabhängig von einer gültigen GVO. Denn "die Händlerverträge von heute sind alle - das unterstelle ich - im Einklang mit wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der EU".

Denkbar sei drittens der Verzicht auf jegliche branchenspezifische Regelung und alternativ der Einbezug in eine so genannte Schirm-GVO. Sie enthielte allgemeingültige Regeln für alle selektiven Vertriebssysteme. Allerdings läuft die derzeitige Schirm-GVO mit der Kfz-GVO aus, und bedarf ebenfalls einer Neuregelung.

Der Handel ist gefordert

Die Unsicherheit über die Nachfolgeregelung dürfe den Handel jedoch nicht verleiten, abzuwarten bis neue Klarheit herrsche. Unabhängig von den Rahmenbedingungen sei es für den Unternehmer stets erfoderlich, strategische Entscheidungen zu treffen hinsichtlich der gehandelten Marken, einer Spezialisierung oder dem Beitritt in eine Einkaufsgemeinschaft oder eine Autohausgruppe. Von den Herstellern und Importeuren fordert Creutzig allerdings, den Handelspartnern genügend Rechts- und Planungssicherheit zu geben, wenn die Kfz-Betriebe investieren wollen.

Nach den bisherigen Erfahrungen mit der gültigen GVO rechnet der Cecra-Präsident nicht mit umwälzenden Veränderungen im Kfz-Gewerbe vor und nach 2010. Alternative Vertriebskanäle, etwa über Supermärkte oder Versandhäuser, seien Einzelfälle geblieben. Die steigende Zahl der herstellereigenen Niederlassungen habe weniger mit der GVO als mit der Kostensituation im Handel zu tun. Der Verband betrachte diese Entwicklung dennoch mit Sorge.


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