20.09.2007 | Redakteur:
Trotz bestehender Unterschiede in Detailfragen sehen die europäischen Automobilhersteller keine Notwendigkeit für radikale Änderungen bei den künftigen Regeln für den Automobilvertrieb und -Service in Europa. Diese Einschätzung vertrat der Brüsseler Repräsentant des Verbandes der europäischen Automobilhersteller (ACEA), Marc Greven, vor der Mitgliederversammlung des euopäischen Kfz-Gewerbeverbandes Cecra am 19. September in Brüssel.
Vielmehr sollte eine Vereinfachung und Modernisierung der derzeitigen Kfz-GVO ins Auge gefasst werden, die weniger auf Detailregelungen als auf die ökonomischen Auswirkungen ausgerichtet sein sollte. Man brauche für eine längere Dauer klare Regeln, die sich auf die wichtigsten Punkte beschränken. Allerdings sei bei ACEA noch keine endgültige Abstimmung über eine Stellungnahme gegenüber der Kommission erfolgt.
Laut Greven legen die Automobilhersteller besonderen Wert darauf, dass die Möglichkeit der quantitativen Selektion der Händler erhalten bleibt und Mindestbedingungen (zum Beispiel getrennte Verkaufsflächen) beim Mehrmarkenbetrieb weiterhin vorgeschrieben werden können. Auch die Freiheit des Direktvertriebs müsste für die Hersteller weiter gegeben bleiben.
Dem Vorschlag aus den Reihen der Cecra-Vertreter, die geforderten Standards auch am regionalen Marktpotenzial der jeweiligen Marke zu orientieren, hielt Greven entgegen, dass die GVO eine Gleichbehandlung aller Partner vorschreibt. Solche differenzierten Standards wären deshalb nur schwer zu realisieren. In der Frage des Zugangs zu technischen Informationen sieht der ACEA-Repräsentant gerade nach den jüngsten Klarstellungen der EU-Kommission keinen Handlungsbedarf mehr. Durch die Vorschriften zur europäischen Abgasgesetzgebung und Typgenehmigung sei dieser Zugang für alle Werkstätten künftig festgeschrieben.
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