01.09.2010 | Redakteur: Christoph Baeuchle
Der Entwurf zur Änderung der so genannten Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) stößt im Kfz-Gewerbe auf Ablehnung. Sowohl der Zentralverband in Bonn (ZDK) als auch der Landesverband Bayern verdeutlichten nach einer öffentlichen Anhörung der Verbände am 31. August 2010, dass die bisher gültige Verordnung sowie der Änderungsentwurf teilweise unklar und auslegungsbedürftig seien.
Es müsse Klarheit geschaffen werden bei der Definition, wie die Verbrauchskennzeichnung als Teil der Werbebotschaft auszugestalten sei, heißt es in einem Schreiben des ZDK. Für die überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe im Kfz-Gewerbe sei es nicht zumutbar, dass Klarstellungen erst durch Abmahnungen und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen geregelt würden.
„Mit dieser Änderung sind noch mehr Unklarheiten aufgetreten und wir arbeiten daran, dass die Verordnungen klarer definiert werden, so dass deren Umsetzung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und nicht für jedes einzelne Fahrzeug umfangreiche europäische Richtlinien durchgearbeitet werden müssen“, ergänzte Klaus Dieter Breitschwert, Präsident des LV Bayern. Schon bisher seien den Kfz-Betrieben wegen unklarer Formulierungen „extreme Kosten durch Rechtsverfolgung entstanden“.
Der ZDK fordert nun den Gesetzgeber dazu auf, die Sinnhaftigkeit der wachsenden Bürokratiekosten im Kfz-Gewerbe auf europäischer Ebene zu diskutieren. Inzwischen seien umfangreiche Informationspflichten bei vielen Serviceleistungen im Autohaus zu erfüllen, etwa auch bei Verbraucherdarlehensverträgen und künftig bei Fahrzeugreifen. Dies führe zu einer Papierflut, die das Anliegen von mehr Transparenz für die Verbraucher ins Gegenteil verkehre.
Breitschwert appelliert an die europäischen Entscheidungsträger, über den Sinn dieser überbordenden Informationsvielfalt nachzudenken. Die Kfz-Betriebe seien von der Pkw-EnVKV direkt betroffen, „da sie unmittelbar sämtliche Informationspflichten gegenüber ihren Kunden sicherstellen müssen“. Dies betreffe unter anderem den Hinweis am Fahrzeug auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch.
Keinen Zweifel lassen Zentralverband und Landesverband am umweltpolitischen Sinn der Kennzeichnungspflichten. Man werde sich jedoch verstärkt dafür einsezten, dass „die Verordnung etwa bezüglich der Energieeffizienzklassen nicht verändert wird. Die bisherige Regelung ist vollkommen ausreichend“, betonte Breitschwert.
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