Fragen und Antworten zur PkwEnVKV

Ab Dezember gelten neue Regeln zur Verbrauchs-Kennzeichnung

18.10.2011 | Redakteur: Christoph Baeuchle

In welcher Form muss die CO2-Effizienzklasse beim Angebot und der Ausstellung von Fahrzeugen im Internet (z. B. Konfiguratoren) angegeben werden?

Hersteller und Händler, die Fahrzeuge im Internet ausstellen oder zum Verkauf oder Leasing anbieten, sind verpflichtet, sowohl die Effizienzklasse anzugeben als auch die grafische Darstellung anzuzeigen. Mit dieser Regelung soll der virtuelle Verkaufsraum dem realen Verkaufsraum hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht gleichgestellt werden.

Wer als Hersteller oder Händler Fahrzeugmodelle im Internet ausstellt oder zum Kauf oder Leasing anbietet, hat bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells Folgendes anzugeben:

  • den offiziellen Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus
  • die CO2-Effizienzklasse mit der grafischen Darstellung
  • sowie einen Hinweis auf die Internetadresse, unter welcher der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch abgerufen werden kann.

Die Angaben müssen bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells gemacht werden und auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein.

Die CO2-Effizienzklassen einschließlich der grafischen Darstellungen müssen dem Nutzer spätestens in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem er ein Fahrzeugmodell ausgewählt oder eine Konfiguration abgeschlossen hat.

Händler können in Bezug auf die grafische Darstellung gegebenenfalls auf die entsprechenden Internetseiten des Herstellers verweisen.


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