Fragen und Antworten zur PkwEnVKV

Ab Dezember gelten neue Regeln zur Verbrauchs-Kennzeichnung

18.10.2011 | Redakteur: Christoph Baeuchle

Was muss eingetragen werden, wenn das Fahrzeug bivalent ist, also mit mehr als einem Kraftstoff betrieben werden kann (z. B. Erdgas oder Autogasfahrzeuge)?

Bei Fahrzeugen mit mehr als einem flüssigen oder gasförmigen Energieträger (bivalente Fahrzeuge) sind unter „Kraftstoff“ sämtliche Kraftstoffe getrennt durch einen Schrägstrich aufzuführen. Dabei ist der Kraftstoff kursiv hervorzuheben, auf den sich die Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen beziehen. Beispiel: Erdgas/Super.

Beim Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und den Kraftstoffkosten werden die Werte desjenigen Kraftstoffs mit den geringsten offiziellen spezifischen CO2-Emissionen eingetragen. Diese Werte sind ebenfalls kursiv hervorzuheben.


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