Fünf Schritte zum ausgefüllten Pkw-Label
Pkw-EnVKV verlangt Kennzeichnung ab Anfang Dezember 2012
02.11.2011 | Redakteur: Christoph Baeuchle

PKw-Label: Ab Dezember Pflicht!
Der Gesetzgeber hat den Weg frei für eine neue Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV). Künftig muss ein neuer Personenkraftwagen eine farbige CO2-Effizienzskala mit den Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) erhalten. Dadurch sollen die Verbraucher „in übersichtlicher und optisch gut wahrnehmbarer Form eine wichtige Hilfe für ihre Kaufentscheidung“ bekommen, hatte Wirtschaftsminister Philipp Rösler die neue Systematik begründet.
Bei der Kennzeichnung sollten die Händler sorgfältig vorgehen, denn bei Nichtbeachten drohten schon bisher hohe Abmahngebühren. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte beispielsweise in einem Fall entschieden, bei dem ein Autohändler gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen hatte und von der Deutschen Umwelthilfe mit einer Abmahnung belegt wurde. In einer vom Händler abgegebenen (vorformulierten) Unterlassungserklärung wurde ihm im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro angedroht.
Folgende fünf Schritte sollte der Händler daher beachten
Schritt 1: Format
Das Pkw-Label ist verpflichtend im DIN A 4-Format (297 mm x 210 mm) bereitzustellen. Die Schriftart kann frei gewählt werden. Allerdings müssen Schrifthöhe und Schriftgröße sowie Hervorhebungen (z. B. Fett-oder Kursivdruck) den Vorgaben der Verordnung (Anlage 1) entsprechen und die gewählte Schriftart auch für die anderen zum Fahrzeug am Verkaufsort gemachten Angaben verwendet werden. Die Werte „kom-binierter Testzyklus“, „CO2-Emissionen“ und Stromverbrauch müssen sich jeweils durch einen größeren Schriftgrad aus dem gesamten Text herausheben. Die Pkw-Label sind jeweils einheitlich zu erstellen.
Der Hinweis auf die Richtlinie 1999/94/EG ist verpflichtend in das Pkw-Label zu integrieren:
„Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutsch-land erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden.“
Ausstellungsdatum (Tages-, Monats- und Jahreszahlangabe) am unteren Ende des Labels nicht vergessen.
Schritt 2: Fahrzeugangaben
- Marke: Handelsname des Herstellers angeben (wie in den Typgenehmigungsunterlagen).
- Modell: Typ, Variante und Version sind aufzulisten, Schlüsselinformationen wie beispielsweise die Getriebeart sind einzubeziehen.
- Leistung: Kilowatt (kW) angeben. Empfehlenswert wäre, bei Hybridelektrofahrzeugen nur den kombinierten Leistungswert und bei bivalenten Fahrzeugen beide Leistungen anzugeben.
- Kraftstoff: den vom Hersteller empfohlenen Kraftstoff nennen. Bei bivalenten Fahrzeugen sind sämtliche Kraftstoffe getrennt durch einen Schrägstrich aufzuführen, wobei derjenige Kraftstoff kursiv hervorzuheben ist, auf den sich die Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen beziehen (z. B. Erdgas/Super).
- Andere Energieträger: die nicht unter der „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. BlmSchV) genannten Antriebsenergien erwähnen. Dies sind: Strom und Wasserstoff.
- Masse des Fahrzeugs: Wert der der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Confomity – CoC) nennen (nicht das Leergewicht nach der DIN-Norm 70020).
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Sie wollen ihn für Ihre Zwecke verwenden? Infos finden Sie unter
www.mycontentfactory.de (ID: 385926)
| Fotos: Archiv
3. Fabrikatshändlerkongress
Erfolgreiche Kundenbindung
Wann lohnt sich Kundenbindung? Wann geht sie auf Kosten der Rendite? Antwort geben die Referenten des 3. Fabrikatshändlerkongresses. Webseite und Programm
Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe
Der Interessenvertreter
Der ZDK ist der Branchenverband und Dienstleister für die gut 39.100 Kfz-Betriebe in Deutschland.
Zur ZDK-Homepage
Landesverbände des ZDK
Die regionalen Ansprechpartner
Die Kontaktdaten zu den 14 Landesverbänden im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe.
Zur Adress-Übersicht
Innungen von A bis Z
Innungen: Ansprechpartner vor Ort
Kontaktdaten zu den Innungen und Kreishandwerkerschaften für die Kfz-Betriebe.
Zur Adress-Übersicht
GVO: Online-Dossier zur Neuregelung
Die geänderten EU-Spielregeln
Die EU hat einen Paradigmenwechsel im Neuwagenhandel vollzogen. Was die neuen Bestimmungen besagen und was die Service-GVO bedeutet, zeigen Analysen von »kfz-betrieb« in Print und Online.
Mehr
App-gefahren durch die Gesellenprüfung
Die Prüfungstrainer-Apps
Fit für die Gesellenprüfung? Die Kfz-Prüfungstrainer von »auto- FACHMANN« geben Auskunft. Einfach
aus dem App-Store holen und das Wissen testen.
Weitere Informationen
GEZ-Rechner
Die Kosten der Rundfunkgebühr
Die Reform der GEZ-Gebühren wird wohl teuer für die Kfz-Betriebe. Welche Kosten auf ein Unternehmen mit seinen Filialen und Mitarbeitern ungefähr zukommen, verrät der
GEZ-Rechner.
Die Leistungen der Kfz-Innungen
Engagiert und kompetent
Die Kfz-Innungen sind das Rückgrat der Branche. Den Betrieben sind sie starke Partner und Dienstleister. In einer Spezialausgabe stellt »kfz-betrieb« die Angebote der Innungen dar.
IFL-Meldebogen für falsche Zeitvorgaben
Für die exakte Kalkulation
Die IFL sammelt falsche Reparatur- und Lackierzeiten, die die Anwender melden. Ziel ist es, für eine exakte Kalkulation die passenden Zeitvorgaben zu erhalten.
Meldebogen-Download
Jahrhundert-Partner: ZDK und »kfz-betrieb«
Erfolgreiche Gemeinschaft
Seit 1910 ist das Kfz-Gewerbe im ZDK bzw. seinen Vorläufern organisiert. Als Verbandsorgan berichtet »kfz-betrieb« - wie seit 100 Jahren aus der Branche!
Mehr zum ZDK-Jubiläum
Kommentar zum Beitrag schreiben