Kein Steuerbonus auf Kfz-Reparaturen

Ministerium konkretisiert begünstigte Leistungen

18.03.2010 | Redakteur: Christoph Baeuchle

Privatleute können auch künftig Kfz-Reparaturen steuermindernd nicht geltend machen.

Auch künftig soll es für Kfz-Reparaturleistungen keinen Steuerbonus geben. Das Bundesfinanzministerium habe in einem Schreiben nochmals betont, dass Kfz-Reparaturleistungen nicht zu den nach § 35a EStG begünstigten Handwerksleistungen zählen, teilte der ZDK mit. Das Deutsche Kfz-Gewerbe hatte sich die Aufnahme erhofft, dass Privatleute Kfz-Reparaturen steuermindernd geltend machen können.

Ähnlich fiel auch die Antwort des Finanzministeriums in Nordrhein-Westfalen auf die Anfragen des Kfz-Gewerbes NRW aus. Darin heißt es: „Sollte es in Zukunft zu einer Neuausgestaltung der Steuerermäßigungsvorschriften des §35a des EStG kommen, werde ich dafür sorgen, dass auch Ihr Vorschlag nach einer Einbeziehung einer Kfz-Reparatur in diese Steuerermäßigungsvorschrift in die Erörterung einbezogen wird.“


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