ZDK gibt Antworten auf Fragen zu HU-Regeln

Unterstützung bei der Umsetzung der 47. ÄndVStVR-Vorgaben

24.07.12 | Autor: Christoph Baeuchle

Neue ZDK-Broschüre lässt keine Fragen offen.
Neue ZDK-Broschüre lässt keine Fragen offen. (Foto: Promotor)

Seit Anfang Juli ist die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (47. ÄndVStVR) in Kraft. Dabei sind im Wesentlichen die Vorschriften über die periodisch technische Fahrzeugüberwachung in Bezug auf die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) angepasst worden an die Weiterentwicklung der Fahrzeug- und Prüftechnik sowie an die Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2010/48/EU (Technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger).

Die neuen Vorschriften werfen zahlreiche Fragen für Kfz-Betriebe auf. Diese hat der ZDK nun in einem umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog zusammengefasst und im Detail beantwortet. Entsprechend soll der Katalog dazu dienen, diese gesetzlichen Vorgaben innerhalb der gesamten Verbandsorganisation reibungslos umzusetzen. Treten in der Praxis weitere Fragen auf, sollen diese in den Katalog integriert werden.

Neben den Neuerungen der 47. ÄndVStVR ist Anfang Juli ebenfalls die Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen (AU-Richtlinie) in Kraft getreten. Grundlage war die verpflichtende Umsetzung der Richtlinie 2010/48/EU mit der Anwendung eines neuen AU-Grenzwertes für alle Diesel-Fahrzeuge.

Der nun veröffentlichte Fragen- und Antwortenkatalog ergänzt die ZDK-Broschüre „Fahrzeugüberwachung - Neuerungen ab 2012 bei der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung“. In ihr hat der ZDK ausführlich alle für Kfz-Betriebe relevanten Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung der amtlichen Prüfungen und Untersuchungen sowie zur amtlichen Anerkennung von Kfz-Betrieben beschrieben.

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