Publiziert: 25.04.2009 | von: GTÜ Gesellschaft für technische Überwachung mbH (Firmenprofil)
Aufgrund EU-Recht und Bundesgesetzgebung müssen Städte und Gemeinden dafür sorgen, dass die Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden. Dazu haben die Kommunen sogenannte Umweltzonen eingeführt. Die Zonen sind durch Schilder gekennzeichnet.
Wenn die Abgaswerte die zulässigen Grenzen übersteigen, dürfen nur mehr bestimmte Fahrzeuge in diesen Umweltzonen fahren. Sie benötigen eine entsprechende Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe, in grün, gelb oder rot.
Dieses Whitepaper erklärt, welche Fahrzeuge eine Feinstaubplakette brauchen und was die drei Schadstoff-Kategorien bedeuten. Anhand der Emissionsschlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein können Sie einiges dazu ablesen. Außerdem finden Sie eine Übersicht über die steuerliche Förderung, wenn Sie Ihren Pkw mit einem Partikelfilter nachrüsten, sowie weitere Hintergrundinformationen und Tipps zum Thema „Feinstaub“.
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