Tagfahrleuchten

Unzulässige Leuchten sind ein „Erheblicher Mangel“

Publiziert: 02.03.2011 | von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (Firmenprofil)


Die GTÜ und alle anderen Überwachungsinstitutionen haben aufgrund der Rechtslage die Verpflichtung, unzulässige Beleuchtungseinrichtungen in jedem Fall als „erheblichen Mangel“ bei der Hauptuntersuchung einzustufen. Das Whitepaper beantwortet verschiedene Fragen, was zugelassen ist und was nicht.

Z. B. Müssen Tagfahrleuchten bei älteren Fahrzeugen nachgerüstet werden? Wie müssen Tagfahrleuchten geschaltet werden? Ab wann sind sie vorgeschrieben? U. v. m.


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