15.04.2010 | Autor: Julia Hasenstab

GVA-Präsident Hartmut Röhl hat am Mittwoch das Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Christa Thoben, Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Nordrhein-Westfalen, überreichte Röhl laut einer Presseinformation des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) die Auszeichnung in Anerkennung seines langjährigen beruflichen und ehrenamtlichen Engagements.
Röhl ist seit Jahren in verschiedenen Gremien und Organisationen tätig und setzt sich für den freien Wettbewerb im Kfz-Aftermarket ein. Röhl ist seit Oktober 2002 Vorsitzender des GVA und Präsidiumsmitglied des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Zudem war er von 2003 bis 2006 Präsident des internationalen Dachverbands des Kfz-Teilehandels (FIGIEFA), dessen Vorstand er heute noch angehört.
In seinen Funktionen vertritt Röhl mit Nachdruck die Interessen des mittelständisch geprägten freien Kfz-Teilehandels und kämpft gegen ein Monopol der Fahrzeughersteller im Kfz-Aftermarket. Antrieb für sein Engagement ist die Überzeugung, dass erst ein funktionierender Mittelstand das Fundament einer erfolgreichen Volkswirtschaft schafft.
Die Auszeichnung erreicht den GVA-Vorsitzen rechtzeitig zum 20. Jahrestag der Verbandsgründung, die der GVA am 24. April feiert. Vor zwei Jahrzehnten war der Verband durch die Vereinigung des Verbands der Kraftfahrzeugteile- und Zweirad-Großhändler (VKG) und der Interessengemeinschaft der Werkzeugvertretungen für Kfz-Teile (IGWV) entstanden. Ziel war es, die Interessen der in Deutschland tätigen freien Händler für Kfz-Ersatzteile deutlicher zu vertreten. Den Angaben zufolge hat der Verband gegenwärtig rund 150 Handelsmitglieder sowie 130 Industrie- und außerordentliche Mitglieder.
Das oberste Ziel des GVA ist es, den Wettbewerb im freien Kfz-Teile- und Servicemarkt zu erhalten und weiter auszubauen. „Die Arbeit des Verbandes ist stets dem Grundsatz gefolgt, dass allen Marktakteuren ein fairer Zugang zum Kfz-Aftermarket möglich sein muss“, heißt es in einem Schreiben. Der GVA sei damit auch Anwalt der Verbraucher, da die Autofahrer die Wahlfreiheit haben müssten, in welcher Werktstatt sie ihr Fahrzeug warten und reparieren lassen wollen.
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