17.08.2010 | Redakteur: Andreas Wehner
Die Wettbewerbszentrale hat Opel wegen der Werbekampagne für seine „lebenslange Garantie“ abgemahnt. „Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine lebenslange Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird“, sagte Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, laut einer Mitteilung.
Bei einer „lebenslangen“ Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greift, solange er den Wagen fahren kann und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens. Eine mit zahlreichen weiteren Einschränkungen versehene, auf 160.000 Kilometer Laufleistung beschränkte Garantie sei aber definitiv in den Augen der Verbraucher keine lebenslange Garantie, so die Wettbewerbszentrale.
Beim Rüsselsheimer Autobauer gibt man sich zurückhaltend: „Das Garantieangebot von Opel hat hervorragende Resonanz bei unseren Kunden erzielt. Wir haben das Schreiben der Wettbewerbszentrale erhalten und werden den Inhalt des Schreibens innerhalb der gesetzten Frist prüfen“, teilte ein Opel-Sprecher auf Anfrage von »kfz-betrieb ONLINE« mit.
Die Wettbewerbszentrale hat Opel aufgefordert, bis zum 19. August eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung einzustellen. Andernfalls werde man Klage bei Gericht einreichen.
Opel wirbt derzeit in verschiedenen Medien mit der Aussage „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“. Dabei wird zusätzlich das mathematische Zeichen „unendlich“ benutzt. In einem Sternchenhinweis weist Opel dann darauf hin, dass die beworbene Garantie tatsächlich nur bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern gilt.
„Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf“, erläutert Reiner Münker. Das könne nicht durch einen Sternchenhinweis aufgeklärt oder relativiert werden. „Wir beanstanden nicht die PKW-Anschlussgarantie als solche, die in ähnlicher Form auch von anderen Herstellern angeboten wird. Aber die objektiv unwahre Behauptung ‚lebenslang’, die einen unschlagbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz suggerieren soll, hat in der Werbung nichts zu suchen,“ so Münker.
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