Ampelkoalition 15 Millionen E-Autos bis 2030 – ZDK: „Klare Ansage, mit der wir arbeiten können“
Die künftige Bundesregierung will die Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängern. Das haben SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Plug-in-Hybride müssen für den Umweltbonus jedoch ein höhere Mindestreichweite erreichen. Der ZDK reagiert auf den Vertrag mit Lob, aber auch mit einer Forderung.
Anbieter zum Thema

Angesichts der Verlängerung der Innovationsprämie dürfte der Autohandel aufatmen. Denn obwohl die Politik die Verlängerung schon vor einem Jahr angekündigt hatte, geschah bislang nichts. Es drohte die Gefahr, dass zum Ende des Jahres der Umweltbonus auslaufen und somit Hunderttausende E-Auto-Käufer die Prämie nicht erhalten könnten. Zugespitzt hat sich die Situation durch die langen Lieferzeiten der E-Autos. Für die Auszahlung der Prämie ausschlaggebend ist das Zulassungsdatum und nicht das Bestelldatum.
Das Kfz-Gewerbe hatte deshalb in den vergangenen Monaten die Politik mehrfach angemahnt und auf die Situation des Handels aufmerksam gemacht.
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1906600/1906674/original.jpg)
SPD, Grüne, FDP
Verbrenner-Aus, Tempolimit und Co. – das steht im Ampel-Koalitionsvertrag
Der am Mittwoch vorgelegte Koalitionsvertrag nimmt zumindest die Sorge, dass die Politik nicht mehr zu ihren Versprechungen stehen könnte. Wie beim Autogipfel im November 2020 versprochen, sieht der Koalitionsvertrag eine Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2025 vor. Danach soll sie auslaufen. Allerdings soll die bisherige Förderung für reine E-Autos (9.000 Euro) und für Plug-in-Hybride (6.750 Euro) nur bis Ende 2022 gelten.
Plug-in-Hybride müssen 80 Kilometer elektrisch schaffen
Ab Januar 2023 soll die Prämie nur noch dann gezahlt werden, wenn die Fahrzeuge einen nachweislich positiven Klimaschutzeffekt haben. Für Plug-in-Hybride muss bereits ab 1. August 2023 die Mindestreichweite 80 Kilometer betragen. Liegt die Leistung darunter, fällt die Förderung weg.
Die Nachricht sorgt nun für Klarheit. Trotzdem steht weiterhin die Veröffentlichung der Förderkriterien aus, die der Autohandel dringend braucht. Zuletzt hieß es, dass der Entwurf den beteiligten Bundesministerien zur Abstimmung vorliege. Sollte die neue Förderrichtlinie nicht bis zum 31.12.2021 veröffentlicht werden, läuft sie aus.
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1884800/1884865/original.jpg)
Umweltbonus
Händler sollten sich auf Änderungen bei der E-Prämie einstellen
Grundsätzlich begrüßt das Kfz-Gewerbe die Ankündigung. Michael Ziegler, Präsident des Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg, wiederholte jedoch am Donnerstag die Forderung, dass aufgrund der anhaltenden Lieferschwierigkeiten künftig nicht das Zulassungsdatum, sondern das Bestelldatum für die Förderung entscheidend sein sollte. „Dass die Ampelkoalition bis 2030 mindestens 15 Millionen E-Autos in den Markt bringen will, ist eine klare Ansage, mit der wir arbeiten können“, lobte Ziegler hingegen.
(ID:47841951)