Prüforganisationen 70 Jahre Hauptuntersuchung
Jubiläen bei Hauptuntersuchung und Prüfplakette geben Anlass zu Blicken in Vergangenheit und Zukunft. Was waren Meilensteine? Wie lässt sich die HU angesichts zunehmender Digitalisierung und intensiveren Umweltschutzes weiterentwickeln?
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Die deutschen Prüforganisationen können ein Jubiläum feiern: Die Hauptuntersuchung (HU) wurde 70 Jahre alt. Seit dem 1. Dezember 1951 ist die noch immer häufig „TÜV-Prüfung“ genannte Untersuchung für die meisten Kraftfahrzeuge und Anhänger vorgeschrieben. Ein ganzes Jahrzehnt jünger ist die HU-Plakette als äußeres Kennzeichen einer bestandenen HU.
Wichtige Meilensteine in der jüngeren Geschichte der Hauptuntersuchung waren die Integration der AU und damit der Entfall der separaten AU-Plakette ab dem Jahr 2010 und die Wiedereinführung der AU-Endrohrmessung am 1. Januar 2018. Die Einführung der Partikelzählung an Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor wurde vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2023 verschoben und wird deshalb erst in einem Jahr Teil dieser Geschichte werden.
Große Bedeutung für Werkstätten
Die große Mehrheit der Hauptuntersuchungen erfolgt heute übrigens in Werkstätten und Autohäusern. Möglich wurde das durch die 8. Änderungsverordnung der StVZO, die 1989 in Kraft trat. Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), hebt die Bedeutung der HU für die Branche hervor: „Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 21,1 Millionen Hauptuntersuchungen an Pkw durchgeführt. Knapp 80 Prozent davon haben die Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen in den Prüfstützpunkten und damit in unseren Werkstätten vorgenommen. Seit dem Jahr 2001 ist dies der Regelort. Denn es dient der Verkehrssicherheit, wenn erkannte Mängel dort sofort behoben werden können. Das macht deutlich, welch große Bedeutung die HU für das Kfz-Gewerbe hat.“
EU-weit ist die wiederkehrende Untersuchung von Straßenfahrzeugen in der Richtlinie 2014/45/EU geregelt. Sie lässt den Mitgliedsländern gewisse Spielräume, beispielsweise bei der Festlegung von Prüfintervallen oder eingezogenen Fahrzeugbauarten. Für die nahe Zukunft ist zu erwarten, dass auch Kleinkrafträder im Rahmen der HU geprüft werden. Eine Aufforderung des EU-Parlaments an die EU-Kommission, die Richtlinie unter anderem diesbezüglich zu erweitern, liegt seit Frühjahr 2021 vor.
Zum Blick in die Zukunft ein Zitat von TÜV-Verband-Geschäftsführer Dr. Joachim Bühler: „Angesichts der Digitalisierung und der steigenden Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz muss die Hauptuntersuchung modernisiert werden. Aktuelle Fahrzeuge sind Smartphones auf Rädern, die zunehmend digital gesteuert werden und zahlreiche Daten sammeln. Die korrekten Funktionen von Fahrassistenzsystemen wie Spurhalte- und Notbremsassistenten sollten während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeugs bei der HU geprüft werden. Die Sachverständigen benötigen Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten und zum aktuellen Software-Stand der Fahrzeuge. Nur so können sie feststellen, ob sich durch Updates wichtige Eigenschaften verändert haben und ob die Fahrzeuge gegen Cyberangriffe ausreichend geschützt sind. Auch beim Thema Umwelt muss die Hauptuntersuchung besser werden. Der TÜV-Verband setzt sich dafür ein, dass ein Verfahren für die Messung von Stickoxiden (NOx) bei Diesel-Fahrzeugen festgelegt wird. Wichtig ist, dass die Sachverständigen Zugang zu umweltrelevanten Fahrzeugdaten erhalten, um Schäden und Manipulationen an der Abgasanlage besser erkennen zu können.“
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