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Accessories & Customizing: Sound nur ab Werk
Mit nachgerüsteten Soundgeneratoren klingen Diesel wie große V8-Motoren oder kleine Benziner wie italienische Sportwagen. Die Bauteile sind aber nur noch legal, wenn sie serienmäßig verbaut sind.

Für die Hersteller sorgen sie für „emotionale Geräuschemissionen“, für viele sind sie „peinlich“, „nervig“ oder die „Socke in der Hose der Dieselautos“. Die Rede ist von nachrüstbaren Soundgeneratoren für die Abgasanlage, mit denen sich ein Fahrzeug nach nahezu allem anhören kann, was sich der Besitzer wünscht. Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in seinem Verkehrsblatt 5/2018 verkündet, widersprechen die Bauteile der Straßenzulassungsordnung und sind daher grundsätzlich nicht mehr genehmigungsfähig.
Von dieser Regelung sind auch bestehende Teilegutachten von entsprechenden Systemen nicht ausgenommen. Mit dieser Änderungen sieht die Behörde solche Systeme als unzulässig an, und Prüfgesellschaften lehnen im Rahmen von Änderungsabnahmen die zuvor ausgestellten Gutachten ab.
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