ADAC: Neue Diesel stoßen kaum NOx aus

Autor Andreas Wehner

13 Diesel und 13 Benziner hat der ADAC in seinem aktuellen Ecotest bislang auf der Straße überprüft. Das Ergebnis: Alle unterschreiten die geltenden Grenzwerte deutlich. Die drei Fahrzeuge mit den niedrigsten NOx-Werten sind Diesel.

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Der ADAC hat im Rahmen seines Ecotests die Emissionen von Euro-6-Fahrzeugen mit PEMS-Messgeräten auf der Straße gemessen.
Der ADAC hat im Rahmen seines Ecotests die Emissionen von Euro-6-Fahrzeugen mit PEMS-Messgeräten auf der Straße gemessen.
(Bild: ADAC)

Aktuelle Euro-6c- und Euro-6d-Temp-Fahrzeuge sind deutlich sauberer als vorgeschrieben. Alle zuletzt vom ADAC im Rahmen des Ecotests auf der Straße gemessenen Diesel und Benziner erfüllen weitaus strengere Anforderungen bei den Stickoxiden (NOx) als von der EU vorgeschrieben. Das teilte der Club am Montag mit.

Die getesteten Dieselautos lagen dabei nicht nur deutlich unter dem Toleranzwert von 168 mg/km, der im Straßentest (RDE-Verfahren) angewendet wird, sondern auch unter dem aktuellen Euro-6-WLTC-Grenzwert von 80 mg/km. Die einzige Ausnahme bildete der Honda Civic 1.6 i-DETC, der mit 101 mg/km die aktuell geltenden Anforderungen aber immer noch übererfüllt. Die getesteten Benziner lagen alle deutlich unter dem WLTC-Grenzwert von 60 mg/km.

Den niedrigsten Wert verzeichnete der ADAC für den Mercedes C220 d. Bei diesem Fahrzeug lag der NOx-Ausstoß nach Angaben des Clubs tatsächlich bei 0 mg/km. Beim BMW 520d Touring und beim Opel Astra 1,6 D maß der ADAC 1 mg/km. Somit sind die saubersten der bislang 26 gemessenen Euro-6c- und Euro-6d-Temp-Fahrzeuge allesamt Diesel.

Schwelende Grenzwert-Diskussionen

Inwieweit die festgelegten Übergangsgrenzwerte von 168 mg/km (Euro 6d Temp) und 114 mg/km (Euro 6d) für Diesel und 126 mg/km (Euro 6d Temp) und 86 mg/km (Euro 6d) für Benziner allerdings künftig gelten, ist aktuell unklar. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die von der EU-Kommission festgelegten Grenzwerte für RDE-Messungen im Dezember gekippt. Die Kommission hatte nach Ansicht der Richter bei der Festlegung ihre Kompetenzen überschritten.

Sie kann das Urteil jedoch noch anfechten. Tut sie das nicht, müssen das Europaparlament und der Rat die Grenzwerte innerhalb von 12 Monaten neu beraten und anpassen. Schlimmstenfalls gilt dann auch bei RDE-Messungen der Basisgrenzwert von 80 mg/km aus dem WLTC-Zyklus. Bis dahin sind die aktuellen Regelungen aber gültig.

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