Coronakrise Aktuelle Regelungen zu Quarantäne und Genesenenstatus
Die kurzfristigen Änderungen bei den Regeln im Quarantäne-Fall und den Bedingungen für einen vollständigen Impfstatus stellen Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Bislang als vollständig geimpfte oder genesene Mitarbeiter gelten plötzlich als ungeimpft.
Anbieter zum Thema

Durch die geänderte Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung sind nun die Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) Maßstab für die Gültigkeit der Quarantäne-Zeiten und der Genesenennachweise. Darauf weist die ZDK-Rechtsabteilung hin.
Hintergrund für die Änderungen sind neue Erkenntnisse der Experten zur hochansteckenden Coronavirus-Variante Omikron. Dadurch gelten seit dem 15. Januar neue Regeln für die Quarantäne, für den Impf- und Genesenenstatus und für mögliche Entschädigungsansprüche. Die Änderungen sind besonders für Arbeitgeber relevant. Denn seit Ende November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind seitdem verpflichtet, den Status ihrer Mitarbeiter auf vollständige Impfung oder Genesung zu kontrollieren und zu dokumentieren.
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1904700/1904759/original.jpg)
Infektionsschutzgesetz
3G-Regel am Arbeitsplatz – was die Branche nun beachten muss
Änderungen beim Genesenennachweis und Impfstatus
Das RKI hat den Zeitrahmen, in dem Menschen nach einer überstandenen Corona-Erkrankung als genesen gelten, von sechs Monate auf nunmehr drei Monate über Nacht halbiert. Die Verordnung dazu trat am 15. Januar ohne Übergangsfrist in Kraft.
Anpassungen innerhalb eines Tages gab es auch bei den Voraussetzungen für eine vollständige Impfung. Das hat Auswirkungen auf den Impfstatus vieler Mitarbeiter. Denn wer mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft ist, braucht jetzt ab sofort für den vollständigen Schutz zwei Impfungen. Bis zum 14. Januar reichte eine Impfung.
Folgen für die Praxis
Arbeitgeber müssen deshalb den Impf- und Genesenenstatus ihrer Mitarbeiter kontrollieren, insbesondere wer mit Johnson&Johnson geimpft ist oder wessen Genesung länger als 90 Tage zurückliegt.
Sie dürfen nur mit einem negativen Testergebnis oder vollständigen Impfnachweis die Arbeitsstätte betreten. Stefan Laing aus der Rechtsabteilung rät Arbeitgebern, die aktuellen Entwicklungen zu prüfen und den 3G-Zutritt entsprechend anpassen. Datenschutzrechtlich sei es vertretbar, dazu die personenbezogenen Informationen zur Impfung zu dokumentieren.
Entschädigungsansprüche bei Quarantäne
Laut der Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages könnten Beschäftigte zudem ihren Anspruch auf Lohnersatz bei Verdienstausfällen verlieren, wenn sie nicht geboostert sind. Nach Auffassung des ZDK und seines Dachverbands ZDH könne dies aber nur für Kontaktpersonen gelten.
Denn laut Infektionsschutzgesetz (IfSG ) wird für den Entschädigungsausschluss vorausgesetzt, dass die Impfung eine Quarantäne verhindert hätte. „Das ist bei geboosterten und frisch geimpften Kontaktpersonen der Fall, da diese nach den jüngst geänderten Quarantäne-Regelungen nicht in Quarantäne müssen“, sagt Laing.
Für zweifach geimpfte Kontaktpersonen besteht dagegen eine Quarantäne-Verpflichtung. Denn eine Auffrischungsimpfung hätte die Quarantäne vermieden, sodass kein Entschädigungsanspruch nach dem IfSG entsteht.
Im Gegensatz zu Kontaktpersonen müssen jedoch infizierte Personen auch dann in Quarantäne, wenn sie dreifach geimpft sind. Laing rät Arbeitgebern jedoch in einem solchen Fall, vor der Auszahlung einer Entschädigung das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.
Quarantäne und Isolation ohne Bescheid
Weil viele Gesundheitsämter überlastet sind, werden teilweise keine Quarantäne-Bescheide mehr erlassen oder nur mündlich erteilt. Denn die Quarantäne-Pflichten sind entsprechend der jeweiligen Corona-Verordnung des Landes gültig und müssen eingehalten werden.
Für Arbeitgeber kann das problematisch sein, denn für die Entschädigungszahlung im Quarantäne-Fall benötigt er das genaue Startdatum der Quarantäne, das der Arbeitnehmer ihm mit dem offiziellen Testnachweis einreichen muss.
Hinweise zu den aktuellen Quarantäneregelungen bietet das RKI . Die aktuellen Regelungen für Geimpfte und Genesene erläutert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie das Bundesgesundheitsamt .
(ID:47963043)