Anpassung der AU-Gebühren verzögert sich

Autor / Redakteur: Konrad Wenz/Andreas Grimm / Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Auf höhere Mindestgebühren für die AU muss die Kfz-Branche noch ein bisschen warten. Grund sind Änderungsanträge im Bundesrat. Hans-Walter Kaumanns vom ZDK erläutert die Hintergründe.

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Das politische Prozedere im Bundesrat verzögert wie schon bei der Umsetzung der Winterreifenpflicht die Umsetzung politischer Beschlüsse mit Relevanz für das Kraftfahrzeuggewerbe. Dadurch kann die Anhebung der Gebühren für die Abgasuntersuchung nicht wie zunächst berichtet demnächst in Kraft treten. In seiner 884. Sitzung hatte der Bundesrat die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in einigen Punkten angepasst. Aufgrund der umfangreichen Änderungsanträge zur GebOSt ist nun eine erneute Beratung/Zustimmung durch den Bundesrat erforderlich.

Generell ist der enthaltene Änderungsantrag zu den AU-Gebühren aus Sicht des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) allerdings zu begrüßen. Er trage zu einer Vereinfachung der Gebührensituation für die Abgasuntersuchung bei, heißt es in einem Rundschreiben des Verbands. Bisher gibt es bis zu 14 unterschiedliche AU-Gebühren, die nicht mehr praktikabel sind. Künftig soll es nur noch zwei AU-Gebührenarten geben:

  • Die Abgasuntersuchung mit Abgasmessung am Auspuffendrohr kostet dann 21,20 Euro bis maximal 98 Euro.
  • Die Abgasuntersuchung ohne Abgasmessung am Auspuffendrohr kostet dann 11,95 Euro bis maximal 55,20 Euro.

„Rückkehr zur kostendeckenden AU-Durchführung“

Im Gespräch mit »kfz-betrieb ONLINE« erläutert Hans-Walter Kaumanns, Referent der Abteilung Technik, Sicherheit, Umwelt beim ZDK, den Nutzen der geplanten Anpassungen für das Kfz-Gewerbe.

Redaktion: Der Bundesrat hat der Erhöhung der AU-Gebühren zugestimmt. Was bedeutet das für die Werkstätten?

Hans-Walter Kaumanns: Das Gesetzgebungsverfahren zur neuen Gebührenordnung ist noch nicht endgültig abgeschlossen; eine erneute Beratung/Zustimmung ist aufgrund der umfangreichen Änderungsvorschläge nunmehr für Herbst 2011 erneut durch den Bundesrat erforderlich. Erst wenn diese erfolgt ist und wenn die GebOSt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, greifen die Änderungen. Das heißt, derzeit ändert sich sowohl für die Untersuchungsstellen der Überwachungsinstitutionen als auch für die anerkannten AU-Werkstätten überhaupt nichts. Zudem gilt die GebOSt nicht direkt für die AU-Werkstätten, auch wenn sie in der Realität natürlich Auswirkungen auf die AU-Entgelte in der AU-Werkstatt hat. Sie dient dort als Richtschnur für die AU-Prüfentgelte.

Aber die Gebührenerhöhung wird doch kommen?

Das kann man zu diesem Zeitpunkt nicht mit 100-prozentiger Sicherheit sagen – zumindest können wir nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt sie kommt. Wir würden es begrüßen, wenn die Änderung der AU-Gebühren wie angekündigt greifen würde. Dann würden nämlich die unteren Gebührengrenzen für die AU fast verdoppelt. Damit könnte die AU-Werkstatt die Abgasuntersuchung endlich wieder kostendeckend durchführen.

Die Gebührenverordnung soll auch die Möglichkeit des Nachlasses einschränken – was hat es damit auf sich?

Es handelt sich dabei nicht um einen Rabatt. Vielmehr hat die Gebührenordnung den Überwachungsinstitutionen bisher erlaubt, die Gebühren für die AU um 30 Prozent zu reduzieren, wenn diese im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Das sollen künftig nur noch 15 Prozent sein.

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