Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst und verlängert. Ab 1. Juli besteht keine Homeoffice-Pflicht mehr. Kontaktbeschränkungen im Betrieb bleiben aber erhalten und bis zum 10.September auch das Testpflichtangebot für Mitarbeiter.
Wie angekündigt läuft mit der Bundesnotbremse zum 30. Juni 2021 auch die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Letztere wurde deshalb überarbeitet und eine Verlängerung bis einschließlich 10. September vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.
Wichtige Änderungen betreffen vor allem die Homeoffice-Pflicht. Unternehmen müssen ab 1. Juli ihren Beschäftigten nicht mehr zwingend Homeoffice anbieten beziehungsweise Arbeitnehmer dieses annehmen. Weil allerdings die Kontakte der Mitarbeiter untereinander reduziert bleiben sollen, sei das Homeoffice-Angebot weiterhin ein gutes Instrument im Kampf gegen die Pandemie, so die Bundesregierung.
Bestehen bleiben aber folgende Maßnahmen, die Arbeitgeber umsetzen müssen:
Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen
Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen
das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt
die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten
Testangebotspflicht mindestens zweimal pro Woche (Schnell- oder Selbsttests)
„Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden, zumal sich die besonders ansteckende Delta-Variante rasch ausbreitet. Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen. Auch die zunehmende Impfquote der Beschäftigten kann künftig berücksichtigt werden. Damit schaffen wir bundesweit Sicherheit, Verlässlichkeit und Planbarkeit für Beschäftigte und Arbeitgeber“, begründet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Änderung.
Stand vom 15.04.2021
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