:quality(80)/p7i.vogel.de/wcms/4e/41/4e412e05334101d5f918bd1e708d5400/0105601641.jpeg)
Weiterbelieferung in Fortsetzung eines Werkstattvertrags Auch ohne Servicevertrag
Kann ich nach der Kündigung des markengebundenen Servicevertrags auch als freie Werkstatt wirtschaftlich sinnvoll Fahrzeuge dieses Fabrikats reparieren und warten? Das Landgericht Köln hat darüber kürzlich ein Urteil gefällt.

Ob eine Werkstatt Anspruch darauf hat, zum Servicenetz eines Herstellers zugelassen zu werden, ist immer wieder ein strittiges Thema. Zuletzt hatte das Landgericht Köln am 22. Oktober 2020 (88 O (Kart) 32/20) ein entsprechendes Urteil gesprochen.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Automobilhändlerin, die eine Kfz-Werkstatt betreibt. Diese verlangte von der deutschen Vertriebsgesellschaft eines japanischen Herstellers mit einem selektiven Vertriebssystem, dass diese sie auch nach der Kündigung des Servicevertrags weiter mit Ersatzteilen beliefert.
Voller Zugriff mit dem Monatsabo Digital
-
Alle Inhalte werbefrei
Inklusive sämtlicher
Artikel
-
Digitales Heftarchiv
Alle Ausgaben von 2004 bis heute
-
Nach dem Probezeitraum 16,90 € / Monat
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen
Weitere Angebote erkunden