EU-Datengesetz Brüssel will die Interessen des Kfz-Gewerbes berücksichtigen

Von Doris Pfaff

Der von Brüssel vorgelegte Entwurf für ein Datengesetz stößt auf Zustimmung. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes (ZDK) könnte sich damit das Thema Datenhoheit erledigen. Nicht alle sind aber restlos überzeugt.

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Die EU-Kommission berücksichtigt in ihrem Entwurf zu einem europäischen Datengesetz explizit die Interessen des Kfz-Gewerbes.
Die EU-Kommission berücksichtigt in ihrem Entwurf zu einem europäischen Datengesetz explizit die Interessen des Kfz-Gewerbes.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

In dem sogenannten Data Act, einem Entwurf für ein Datengesetz, legt die EU-Kommission fest, wer zukünftig auf in der EU erzeugte Daten zugreifen darf. Konkret geht es um alle Daten, die bei der Nutzung von vernetzten Produkten erzeugt werden.

Außerdem will die EU-Kommission Nutzern erlauben, den Zugriff auf die Daten an einen Dienstleistungsanbieter ihrer Wahl zu übertragen. Der vergangene Woche vorlegte Vorschlag der EU-Kommission betrifft insbesondere die Daten, die von Fahrzeugen generiert werden und auf die bislang allein die Hersteller Zugriff haben.

Dies soll sich ändern, damit auch andere Marktteilnehmer, allen voran auch markenunabhängige Kfz-Betriebe, von den Daten profitieren können. Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, die Daten für die Nutzer transparent und leicht zugänglich zu machen.

Der Forderung des Kfz-Gewerbes nach einem fairen Zugang zu den Herstellerdaten trägt der Data Act Rechnung. ZDK-Präsident Jürgen Karpinski lobte den Entwurf und erklärte, dass sich damit das Thema Datenhoheit erledigen könne. Tatsächlich schließt der Entwurf ausdrücklich auch den Zugang zu Reparatur- und Wartungsdiensten für den Aftermarket und den Zugang zu Diagnoseinformationen ein.

Die EU schränkt damit die Datenhoheit der Hersteller zugunsten Dritter ein und erklärt explizit, die Position kleiner und mittelständischer Unternehmen gegenüber den Herstellern stärken zu wollen. Der Data Act soll diese vor „missbräuchlichen Vertragsbedingungen“ schützen, die durch die Übermacht der Autohersteller bestehen könnten.

Die Kommission will entsprechende Mustervertragsklauseln entwickeln, auf deren Grundlage faire Verträge über die gemeinsame Nutzung von Daten ausgehandelt werden können. Dabei sollen auch Anreize für Hersteller geschaffen werden, weiterhin in die Erzeugung hochwertiger Daten zu investieren.

Karpinski fordert gleichberechtigten Zugang für alle Unternehmen

ZDK-Präsident Jürgen Karpinski setzt große Hoffnungen in den Entwurf der EU-Kommission und erneuerte die Forderung des Kfz-Gewerbes an Berlin und Brüssel: „Alle Kfz-Betriebe, ganz gleich ob markengebunden oder frei, sowie Unternehmen des Kfz-Aftermarkets, der Industrie und Mobilitätsdienstleister müssen gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zu allen im Fahrzeug vorhandenen und dort generierten Daten und Funktionen erhalten, die den Automobilherstellern zur Verfügung stehen.“ Dies müsse auf der Grundlage wettbewerbswahrender Kosten geschehen.

Auch der Verband der Marken-Vertragshändler (VMH) begrüßt den Entwurf des EU-Datengesetzes und erklärte, sich den Forderungen anderer Interessengruppen anzuschließen, darunter das Kfz-Gewerbe, Anbieter für Mobilitätsdienstleistungen, Verbraucher sowie die Versicherungs- und die Reifenbranche.

Allerdings sieht der VMH, Mitglied des europäischen Kfz-Verbands Cecra, auch grundsätzlichen Nachbesserungsbedarf. Mit dem Data Act sei ein wichtiger Schritt zur Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft getan. Aber das EU-Datengesetz allein reiche im Automobilsektor nicht aus. „Vielmehr braucht es branchenspezifische Rechtsvorschriften, welche die Grundsätze und Bestimmungen des Datengesetzes in konkrete rechtliche und technische Maßnahmen umsetzen“, teilte der Verband mit. Bestimmte Aspekte müssten klarer gefasst werden, da sie bislang noch „zu viel Raum für Interpretationen“ ließen.

VMH sieht im Entwurf noch Unklarheiten

Der VMH erklärte, die Forderungen des Cecra an die EU-Kommission zu unterstützen, ein entsprechendes Regelwerk zum Zugang zu fahrzeuginternen Daten vorzulegen, damit noch im Herbst das Anhörungsverfahren der Beteiligten starten und dann vor Ende der Legislaturperiode im April 2024 abgeschlossen werden könnte.

Der Verband der Markenvertragshändler (VMH) vertritt die Interessen der markengebundenen Autohändler und versteht sich als Ergänzung zu den Fabrikatsverbänden. Die Arbeit soll die Aktivitäten der Marken-Händlerverbände in Deutschland und Europa unterstützen. Dabei steht vor allem die GVO 2023 im Fokus.

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