Fast zwei Drittel haben Probleme beim Nachschub
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Gebrauchtwagen sind nach wie vor rar. Doch um an frische Ware zu kommen, nutzen viele Betriebe längst nicht alle Möglichkeiten aus. Das hat eine aktuelle BIX-Sonderbefragung ergeben.
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Der Automobilhandel mit Gebrauchtfahrzeugen ist in der Praxis wesentlich komplexer als in der theoretischen Betrachtung von sogenannten Fachleuten die das Geschäft nicht tatsächlich betreiben. Häufig kann man dort eine standardisierte und idealisierte Sichtweise feststellen. Schon das aktualisierte Gewährleistungsrecht, das ja nur für Gewerbetreibende gilt, ist dazu angetan, Gerbrauchtwagen ausschließlich zu kaufen, wenn man die Fahrzeuge längere Zeit in der eigenen Werkstatt betreut hat. Gerne wird die Privatverkäufern häufig zueigene juristische Lockerheit unterschätzt. So erleben wir täglich, wie private Autobesitzer Fahrzeugmängel billigst, provisorisch kaschieren lassen wollen und darauf hinweisen, dass das Fahrzeug ja bereits verkauft sei. Kauft ein Händler ein solches Auto digital, sieht er die Bescherung erst, wenn es bereits zu spät ist und der Verkäufer bezeiht sich auf sein vom BGH verbreiftes Recht, als Laie von nichts gewußt zu haben. In Summe ist das Ergebnis von 25 Prozent beachtlich.