Haftpflichtschaden: Aufwände für Desinfektion sind erstattbar



  • Zusätzliche Kosten der Reparatur nach einem Kfz-Haftpflichtschaden aufgrund von Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind erstattbar. Dies hat als eines der ersten Gerichte kürzlich das Amtsgericht Heinsberg bestätigt.

    Klicken sie hier um den Artikel zu lesen


Log in to reply