Haftpflichtschaden: Aufwände für Desinfektion sind erstattbar
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Zusätzliche Kosten der Reparatur nach einem Kfz-Haftpflichtschaden aufgrund von Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind erstattbar. Dies hat als eines der ersten Gerichte kürzlich das Amtsgericht Heinsberg bestätigt.
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