Urteil: Höherer Spritverbrauch ist nicht unbedingt ein Sachmangel



  • Die Herstellerangaben zum Energieverbrauch ihrer Fahrzeuge dürfen um zehn Prozent abweichen. Erst wenn der Sprit- oder Stromverbrauch höher ist, hat der Kunde Aussichten, Rechtsmittel dagegen einzulegen. So urteilte nun das Münchener Landgericht.

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