Verringerte Reinigungswirkung ist laut BGH nicht sittenwidrig
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Wegen erhöhter Abgas-Emissionen muss sich neben dem Volkswagen-Konzern auch Daimler juristisch verantworten. Die verringerte Abgasreinigung in Daimler-Modellen bei bestimmten Temperaturen bewirkt laut dem BGH jedoch keine Schadenersatzansprüche von Käufern. Abschließend behandelt ist das Thema aber nicht.
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Wenn die Abgasreinigung so gestaltet ist, dass das Fahrzeug nur ein Version (Prüfstand und Strasse identisch) beinhaltet, ist dies zu Recht vom BGH als nicht sittenwidrig anerkannt worden. Wieso jetzt aber jemand meint, eine Abgasregelung, die in einem Bereich arbeitet, für den es gar keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, sei gesetzeswidrig, ist für mich nicht nachvollziehbar.