Anbieter von „Auto-Abos“ müssen CO2-Ausstoß angeben
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Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe: Die Pkw-EnVKV gilt nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts München I auch für Auto-Abos. Anbieter müssen daher auch in Werbeanzeigen für neue Modelle die entsprechenden Angaben machen.
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