BGH unterbindet Ersatzlieferung von Neuwagen noch Jahre nach dem Kauf
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Der Bundesgerichtshof hat den Forderungen von Käufern, die einen vom Dieselskandal betroffenen Neuwagen erworben haben, klare Grenzen gesetzt. Eine Ersatzlieferung durch den Händler im Rahmen der Gewährleistung ist maximal zwei Jahre nach dem Kauf möglich.
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Diese Zeitspanne läuft aus Sicht des Gerichts über zwei Jahren – der maximalen Gewährleistungsfrist (außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln).
Arglistiger wie VW das gemacht hat geht wohl nicht mehr !!!!!!!!!