Quotenhandel Der CO2-Deal für Händler erreicht die Millionen-Grenze

Von Doris Pfaff

Mit dem Treibhausgas-Quotenhandel bietet sich für Kfz-Händler ein lukratives Zusatzgeschäft. Allein für Eigenzulassungen von E-Autos im Jahr 2021 können Händler rückwirkend noch rund 15 Millionen Euro abrufen. Erste Anträge im Gesamtwert von knapp einer Million Euro werden bereits bearbeitet.

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Kfz-Betriebe können mit ihren Eigenzulassungen vom Handel mit den eingesparten CO2-Emissionen bei reinen E-Autos profitieren.
Kfz-Betriebe können mit ihren Eigenzulassungen vom Handel mit den eingesparten CO2-Emissionen bei reinen E-Autos profitieren.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

Welches Potenzial an Einnahmen ergibt sich für Autohäuser und Kfz-Werkstätten aus dem Handel mit sogenannten Treibhausgas-Minderungsquoten (THG-Quoten) durch CO2-Emissionen, die reine E-Autos einsparen helfen? Christoph Stricker vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) als Ansprechpartner für das THG-Projekt hat dies anhand der Eigenzulassungen im Kfz-Gewerbe errechnet.

„Im vergangenen Jahr haben Händler insgesamt knapp 47.000 rein elektrische Pkw auf das eigene Unternehmen zugelassen“, erläutert Stricker. „Allein für diese Fahrzeuge wären Zusatzeinnahmen aus dem THG-Quotenhandel in Höhe von rund 15 Millionen Euro für den Autohandel möglich, sofern die Händler das Geld beantragen.“

Möglich macht das die gesetzliche Verpflichtung für die Mineralölindustrie, ihre THG-Minderungsquote von zurzeit 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen. Dazu erlaubt der Gesetzgeber den Ankauf von Zertifikaten aus klimafreundlicher Mobilität, zum Beispiel von E-Auto-Fahrern oder Ladestromanbietern, in Form eines Quotenhandels. Hybrid-Fahrzeuge sind von dem Quotenhandel ausgeschlossen.

325 Euro pro E-Auto, 415 Euro für Nutzfahrzeuge

Konkret bedeutet das: Für zugelassene reine E-Autos (BEV) gibt es eine jährliche Vergütung in Höhe von 275 Euro plus eine einmalige Prämie für Kfz-Betriebe in Höhe von 50 Euro. Die Haltedauer oder der Zeitpunkt der Zulassung werden dabei nicht berücksichtigt.

Da ein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) für zwölf Monate als Nachweis für eine Zulassung in Deutschland gilt, kann diese Vergütung auch rückwirkend für Eigenzulassungen aus dem Jahr 2021 für das aktuelle Kalenderjahr geltend gemacht werden. Für rein elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge der Klasse N1 liegt die jährliche Vergütung sogar bei 365 Euro, zuzüglich zur einmaligen Prämie von 50 Euro.

Autohändler können somit für jeden Vorführwagen aus dem vergangenen Jahr 325 Euro erhalten, sofern der neue Fahrzeughalter ihnen nicht zuvorkommt. Außerdem können Händler zukünftig für alle BEVs, die sie vorübergehend als Tageszulassung oder als Vorführwagen anmelden, ebenfalls die 325 Euro beantragen; die Regelungen gelten analog für Nutzfahrzeuge.

Der Kunde kann im Anschaffungsjahr allerdings nicht mehr profitieren, wenn der Händler die THG-Quote bereits verkauft hat. Für die darauffolgenden Kalenderjahre sollen die Kunden die Vergütung auch über ihre Händler beantragen können.

Prämien von mehr als 900.000 Euro

Wie berichtet, wickelt der ZDK zusammen mit seinem Kooperationspartner Zusammen-Stromen alle THG-Quoten von Autohäusern und Kfz-Betrieben über die Plattform Geld-für-eauto.de ab, über die generell der Quotenhandel für E-Autos angeboten wird. Nach den ersten vier Wochen haben sich bereits mehr als 600 Autohändler registriert und rund 2.800 rein elektrische Vorführwagen angemeldet und damit Prämien in einer Gesamthöhe von mehr als 900.000 Euro beantragt.

So gehen Autohändler vor: Sie müssen sich auf der Online-Plattform registrieren und dann jeweils die Fahrzeugscheine der Stromer hochladen, die 2021 auf das Autohaus zugelassen wurden. Dabei können auch die Fahrzeuge berücksichtigt werden, die inzwischen an Kunden verkauft wurden. Dasselbe gilt auch für Eigenzulassungen von BEVs im Jahr 2022.

Auszahlung nach vier Wochen

Anschließend wird über die Plattform die Zertifizierung der eingesparten CO2-Emissionen beim Umweltbundesamt beantragt. Bis diese vorliegt, dauert es laut Stricker etwa vier Wochen. Dann erfolgt die Auszahlung.

Den Verkauf der einzelnen Zertifikate an die Mineralölkonzerne wickelt Zusammen-Stromen in Gesamtpaketen ab. Seit dieser Woche ist nun die Plattform auch für Kunden der Autohäuser geöffnet, damit sie darüber ihre THG-Quotenvergütung abwickeln können.

Auch Autokäufer können profitieren

Und so können Autokäufer an die Prämie kommen: „Registrierte Autohäuser und Kfz-Betriebe können ihre Bestands- und Neukunden per individuellem Einladungslink zur Registrierung bei Geld-für-eauto.de werben. Unser Kooperationspartner Zusammen-Stromen wickelt dann den weiteren Prozess für die Kunden ab und zahlt innerhalb von circa sechs Wochen die THG-Prämie aus“, erläutert ZDK-Experte Stricker. Für die Vermittlung eines E-Autos erhält der Betrieb die bekannte Provision für Kfz-Betriebe in Höhe von 50 Euro pro Auto.

Als nächsten Schritt setzen ZDK und Zusammen-Stromen einen rechtssicheren Prozess auf, mit dem die Betriebe über die Plattform Geld-für-eauto.de die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für Fahrzeuge der Kunden auch komplett eigenständig übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen können. „Dann hat jedes Autohaus die Wahl, wie es die THG-Quote in seinem eigenen Leistungsportfolio verwenden möchte“, so Christoph Stricker.

Wenn Kunden oder Händler ihre THG-Zertifikate nicht anmelden, profitiert übrigens der Bund, der alle CO2-Einsparungen von E-Autos und klimafreundlichen Kraftstoffen gesammelt über das Umweltbundesamt an die Mineralölindustrie versteigert.

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