Deutsche „Pkw-EnVKV“ vernachlässigt EU-Recht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich in einem Musterverfahren um die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) vor dem Landgericht Frankfurt/Main gegen Jaguar Deutschland durchgesetzt.
Deutschland verfehlt bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw die Vorgaben der EU. Diese Rechtsauffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Landgericht Frankfurt/Main jetzt in einem Verfahren bestätigt, das die DUH gegen Jaguar Deutschland angestrengt hatte (AZ: 3-08 O 139/10). Die Richter entschieden, dass die zugrunde liegende EU-Richtlinie in der seit 2004 geltenden deutschen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) vom deutschen Verordnungsgeber bislang nur „unzureichend und fehlerhaft“ umgesetzt worden sei.
Im zu entscheidenden Streitfall hatte der deutsche Importeur Neuwagen der Marke Jaguar in einer Auto-Fachzeitschrift beworben, ohne die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch anzugeben. Der Fahrzeugimporteur berief sich darauf, dass die deutsche Verordnung die Pflicht zur Angabe nicht vorsehe, wenn nur für einen allgemeinen Fahrzeugtyp geworben werde. Dagegen vertrat die DUH den Standpunkt, dass dies zwar der deutschen Verordnung entsprechen möge, diese Einschränkung aber nicht mit der der Verordnung zugrundeliegenden EU-Richtlinie übereinstimme.
Gericht: Keine Ausnahmen bei Kennzeichnungspflicht
Das Landgericht Frankfurt/Main gab der DUH-Klage statt. In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die Einschränkung der Kennzeichnungspflicht in der deutschen Verordnung erheblich vom Wortlaut der EU-Richtlinie (1999/94/EG) abweiche und der deutsche Verordnungsgeber die dort geregelten Ausnahmen „offenbar missverstanden“ habe.
Nach Überzeugung des Gerichts legt die EU-Richtlinie fest, dass die Verpflichtung zur Angabe der CO2-Emissionen ohne Ausnahme gilt und in keinem Fall - auch nicht bei reiner Imagewerbung - entfällt. Jaguar hatte das Gegenteil behauptet und erklärt, dass dem deutschen Gesetzgeber ein Ermessensspielraum bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zukomme, den er auch genutzt habe. Dieser Auffassung widersprach das Gericht. Vielmehr müsse der potenzielle Autokäufer auch bei reiner Typenwerbung ohne Motorisierungsangaben über die CO2-Emissionen des jeweiligen Fahrzeugs aufgeklärt werden. Jaguar Deutschland hat gegen den Richterspruch Berufung eingelegt.
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