Das Oberlandesgericht Dresden hat zwei Klägern in der Diesel-Affäre Schadenersatz zugesprochen. VW habe die Kunden mit manipulativer Motor-Software getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.
(Foto: VW)
Im Abgasskandal von VW hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Donnerstag den Konzern in zwei Fällen zu anteiligem Schadenersatz verurteilt. Die Kläger hatten Diesel-Pkw erworben und den Kaufpreis zurückverlangt, weil der Motor jeweils mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet gewesen sei, teilte das OLG mit. Nach Ansicht der Richter steht den Käufern ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Kaufpreises zu, weil VW sie mit „manipulierter Motorsteuerungssoftware getäuscht und damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe“.
Die Kläger müssten sich allerdings die Nutzungen anrechnen lassen, die sie im Zusammenhang mit den Fahrzeugen hatten, hieß es weiter. Vor diesem Hintergrund könnten sie nicht den vollständigen Kaufpreis zurückverlangen, sondern nur Schadenersatz in entsprechend gekürztem Umfang beanspruchen. Die Urteile können mit der Revision am Bundesgerichtshof angefochten werden.
Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests.
Auch in Deutschland fühlen sich Kunden geprellt. Sie klagten einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an. Konkrete Ansprüche müssen im Erfolgsfall in eigenen Verfahren durchgesetzt werden.
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Stand vom 15.04.2021
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