Diesel-Fahrverbote: Stuttgart macht ab 2019 dicht

Von dpa/gr

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Fahrverbote wollte die Landesregierung Baden-Württemberg eigentlich vermeiden, doch die möglichen Maßnahmen gingen nicht weit genug. Nun wird ein Teil der Autoflotte ziemlich sicher aus der Stuttgarter Innenstadt verbannt.

Stuttgart wird im kommenden Jahr einen Teil der Autofahrer aussperren. Konkrete Angaben zu den Fahrverbotszonen gibt es aber noch nicht.
Stuttgart wird im kommenden Jahr einen Teil der Autofahrer aussperren. Konkrete Angaben zu den Fahrverbotszonen gibt es aber noch nicht.
(Bild: ACE)

Die Überlegungen der Landesregierung Baden-Württemberg, wie Fahrverbote in der Landeshauptstadt Stuttgart vermieden werden können, haben kein Ergebnis gebracht. Nun müssen sich zehntausende Bürger auf großflächige Fahrverbote für ältere Diesel-Autos ab 2019 in Stuttgart einstellen. Die Landesregierung will dann Verbote für Diesel-Autos der Abgasnorm Euro 4 und darunter verhängen.

Betroffen sind also alle Selbstzünder, die dann mindestens acht Jahre alt sind. „Weitere Ausnahmen und Übergangsregelungen für Handwerker, den Lieferverkehr und Anwohnergruppen werden vorgesehen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Regierungschefs und der Fraktionsvorsitzenden von CDU und Grünen. Dass zunächst Euro-5-Diesel noch fahren dürfen ist laut der Landesregierung der „beständig verbesserten Luftqualität“ geschuldet. Die NOx-Belastung ist seit 2014 von 88 auf 70 Milligramm pro Kubikmeter Luft gefallen, liegt damit aber immer noch deutlich über dem Grenzwert (50 mg).

Allerdings lässt die Ankündigung zentrale Fragen offen. So ist das konkrete Startdatum eines Fahrverbots noch unklar („Anfang 2019“). Auch welche Bereiche der Stadt vom Verbot betroffen sein sollen, steht noch nicht fest. Eine weitere Unsicherheit ist, ob mittelfristig nicht doch noch Diesel-Autos der Norm Euro 5 in das Verbot einbezogen werden. Dies hänge von der Wirkung des geplanten Gesamtpakets zur Luftreinhaltung ab, das die grün-schwarze Koalition bis zur Sommerpause schnüren will, hieß es. In diesem Zusammenhang spricht sich die Landesregierung nachdrücklich für Software- und Hardwarenachrüstungen aus.

Kfz-Gewerbe will klare Antworten

Angesichts der offenen Fragen fordert das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg möglichst schnell klare Regelungen. Die Ankündigung, dass eine Hardware-Nachrüstung vor Fahrverboten schützen soll, begrüßte Landesverbandspräsident Michael Ziegler ausdrücklich, „wenn das auch tatsächlich umgesetzt wird“. Im Übrigen werde der Verband darauf achten, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Maßnahmen beachtet wird.

Ein Punkt betrifft beispielsweise Betriebe, die in der Fahrverbotszone liegen. Speziell Kfz-Betriebe müssten auch für Kunden mit Euro 4-Dieseln uneingeschränkt erreichbar sein, sonst wird die wirtschaftliche Existenz dieser Kfz-Betriebe gefährdet. „Der Grad des Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigung unserer Betriebe wäre deshalb erheblich, viele Arbeitsplätze wären gefährdet“, so Ziegler.

Die Verhältnismäßigkeit gelte es zudem bei den Diesel-Besitzern abzuwägen. „Gerade in der Klasse Euro 4 sind viele Familienfahrzeuge unterwegs, die von Haushalten genutzt werden, die mit jedem Cent rechnen müssen“, erinnerte der Landesverbandspräsident. Diese Autos seien zudem keine Fahrzeuge, die durch Herstellertricks mehr Schadstoffe ausstoßen als erlaubt, sondern gemäß der damaligen Abgasgesetze regulär in den Verkauf gekommen.

Auch der Stuttgarter CDU-Kreischef Stefan Kaufmann kritisierte die Verbote. „Wir gehen davon aus, dass Fahrverbote vermieden werden können.“ Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar sei auslegungsfähig. Kaufmann sieht wegen der Fahrverbote ein massives Verkehrschaos auf die Stadt zukommen. In Stuttgart sei man auch jetzt schon auf einem guten Weg, die Feinstaub- und Stickoxidwerte zu senken.

DUH will Zwangsvollstreckung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote in Stuttgart zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Stuttgart kämpft gegen hohe Stickoxidwerte. Wesentliche Verursacher dieser Luftverschmutzungen sind Diesel-Fahrzeuge. An diesem Donnerstag gibt es vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einen nicht-öffentlichen Erörterungstermin, weil die DUH vor einigen Monaten einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Leipziger Urteils gestellt hat. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch fordert, zonale Fahrverbote für Diesel der Norm 4 und schlechter müssten schon im September kommen. Zudem forderte er Fahrverbote auch für Diesel der Norm 5 – erst für stark belastete Straßen und ab September 2019 in ganzen Zonen. Den Vollstreckungsantrag will die DUH auf jeden Fall aufrechterhalten.

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