Dieselgate: VW darf Managerin nicht kündigen
Kein Anspruch auf Schadenersatz
| Autor: dpa
Nach dem Dieselskandal ist Volkswagen am Arbeitsgericht Braunschweig mit der Kündigung und einer Schadenersatzforderung gegen eine beteiligte Managerin gescheitert. Im ersten in einer Reihe von Kündigungsschutzverfahren von entlassenen Führungskräften erklärte das Gericht am Donnerstag die Kündigung der Frau für unwirksam und wies Schadensersatzansprüche des Autobauers ab.
Da VW der Frau erst 2018 gekündigt habe, drei Jahre nach Bekanntwerden ihrer Verwicklung in die Manipulationen, sei das Kündigungsrecht verwirkt gewesen.
Den VW entstandenen Schaden durch den Dieselskandal müsse sich das Unternehmen wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn zu 100 Prozent selbst zuschreiben, urteilte das Gericht. Forderungen gegen die Ex-Managerin seien unbegründet. Die frühere Abteilungsleiterin ist eine der 39 Beschuldigten im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Ob Volkswagen gegen die Entscheidung beim Landesarbeitsgericht in Berufung geht, war zunächst nicht klar. Ob sich für den Autobauer aus der Entscheidung Schlüsse für die Kündigungsschutzklagen von sechs weiteren Managern ergeben, könne man erst nach Bewertung der schriftlichen Urteilsbegründung sagen, sagte ein Sprecher.