Welches Autohaus oder welche Werkstatt holt den Digital Automotive Award 2020? Die Jury hat sich auf eine Auswahl von Betrieben geeinigt, die jetzt näher unter die Lupe genommen werden. Interessant ist die Bandbreite.
Jetzt besucht die Jury die besonders aussichtsreichen Betriebe auf der Shortlist, Ende September folgt die Preisverleihung: »kfz-betrieb« verleiht 2020 erstmals den Digital Automotive Award – zusammen mit den Partnern Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Continental, Mobile.de und TÜV Nord Mobilität.
(Bild: VCG)
Die Coronakrise hat eine Vollbremsung erforderlich gemacht – jetzt geht es weiter mit dem Digital Automotive Award 2020 (DAA): Die Jury hat sich auf eine Auswahl besonders aussichtsreicher Betriebe verständigt. Nun geht sie auf Rundreise und besucht die Unternehmen vor Ort. Die Bandbreite reicht vom familiengeführten Ein-Standort-Betrieb mit Markenbindung über die K&L-Werkstatt im metropolitanen Umfeld bis zur großen Autohausgruppe.
»kfz-betrieb« als Fachmedienmarke für Automobilhandel und -service richtet den Branchenwettbewerb 2020 zum ersten Mal aus. Der Preis honoriert die Innovationskraft und Bestleistungen von Handels- und Servicebetrieben der Automobilwirtschaft rund um die Digitalisierung. Der neu konzipierte Award soll der erweiterten Aufgabenstellung von Automobilhandel und -service im Zuge der Digitalisierung Rechnung tragen und Betriebe der Branche motivieren, diese im eigenen Unternehmen auf einen neuen Level zu heben.
Digitale Leuchtturmprojekte von Kfz-Betrieben
Egal ob nutzerfreundliche App für die Kunden und deren Autos, E-Commerce im Fahrzeugvertrieb, eine schlanke Online-Terminvereinbarung für die Werkstatt oder digitale Workflows, die den Mitarbeitern das Leben erleichtern: Beim DAA geht es um digitale Leuchtturmprojekte von Autohäusern. »kfz-betrieb« verleiht den DAA 2020 zusammen mit den langjährigen Partnern Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK), Continental, Mobile.de und TÜV Nord Mobilität.
Die Betriebe konnten sich bis Ende Februar bewerben. Dann erfolgte die Bewertung der eingereichten Unterlagen durch die Jury. Aufgrund der Corona-bedingten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde das Award-Verfahren vorerst unterbrochen und wird jetzt wieder aufgenommen. Die Preisverleihung erfolgt am 28. September als Vorabendveranstaltung der Digital Automotive Days 2020. Melden Sie sich hier zur Preisverleihung an! Die Teilnehmerzahl ist aufgrund aktueller Hygieneschutz-Bestimmungen begrenzt.
Wo steht das Award-Verfahren aktuell?
1. Onlinebewerbung der Teilnehmer/Nominierung von Betrieben durch die Jury (bis Ende Februar 2020)
2. Die Jury sichtet die Bewerbungsunterlagen (Februar/März 2020)
3. Vor-Ort-Besuch: Die Jury besucht eine Auswahl der aussichtsreichsten Betriebe (geplant März/April 2020; Umsetzung Juli 2020)
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.