Kfz-Sachverständigen Forum Digitalisierter Sachverstand

Am 31. März findet das Kfz-Sachverständigen Forum bereits zum sechsten Mal statt. Bei dem Event im VCC in Würzburg geht es wieder um brisante Themen rund um das Sachverständigenwesen und die Erstellung von Schadengutachten.

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Mensch oder Maschine – wer gibt künftig den Ton beim Gutachten an? Das Kfz-Sachverständigen Forum liefert Antworten.
Mensch oder Maschine – wer gibt künftig den Ton beim Gutachten an? Das Kfz-Sachverständigen Forum liefert Antworten.
(Bild: Stefan Bausewein)

Unter dem Leitthema „Der digitalisierte Sachverständige – Mensch oder Automat, natürliche oder künstliche Intelligenz?“ greifen Experten aus dem Sachverständigenwesen und Juristen am 31. März 2022 auf dem Kfz-Sachverständigen Forum im Vogel Convention Center in Würzburg die aktuellen Herausforderungen der Branche auf. Werden Sachverständige beispielsweise künftig digitale Tools nutzen, um ihre eigenen Kalkulationen oder auch ihre Gebühren zu überprüfen, beziehungsweise werden Gerichte dies tun, um Vergleichswerte, zum Beispiel der Region, zu erhalten?

Prüfberichte verärgern

Darüber hinaus müssen sich Sachverständige, Werkstätten und letztlich auch geschädigte Pkw-Halter zunehmend mit einem großen Problem herumschlagen: Versicherungen beziehungsweise deren Prüfdienstleister zweifeln die Inhalte von Schadengutachten an. Für Sachverständige und Werkstätten bedeutet das neben dem Ärger in erster Linie Mehrarbeit. Denn die Zweifel müssen sie durch oft aufwendige Stellungnahmen beseitigen.

Diesem Thema widmet sich der vorsitzende Richter am Landgericht, Dr. Jens Rogler, in seinem Vortrag. Er wird anhand von Gerichtsurteilen erläutern, welchen gerichtlichen Beweiswert die sogenannten Prüfberichte überhaupt haben und ob sie tatsächlich die Aussagen infrage stellen können, die der Sachverständige in seinem Gutachten getroffen hat. Auch auf die Frage, wie in diesem Zusammenhang ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder das automatisierte Gutachten zu bewerten sind, wird Rogler eingehen.

Ergänzendes zum Thema
Kfz-Sachverständigen Forum
Auszug aus dem Programm und Anmeldeinformationen

Das Kfz-Sachverständigen Forum findet am 31. März im Vogel Convention Center in Würzburg statt. Die eintägige Veranstaltung, die in Kooperation mit Autorechtaktuell.de durchgeführt wird, richtet sich in erster Linie an Sachverständige und Rechtsanwälte. Aber auch Werkstattbetreibern und Reparaturannehmern hat sie etwas zu bieten. Hier ein Programmauszug:

  • Digital ermittelte Werte in Gutachten versus Sachverstand
  • Gerichtlicher Beweiswert von Prüfberichten und Gutachten: Was sind automatisierte Gutachten wert?
  • Die Haftung des Kfz-Sachverständigen – neue Gefahren?

Weitere Informationen finden Sie unter www.kfz-sachverstaendigen-forum.de. Hier können Sie sich auch zu der Veranstaltung in Würzburg anmelden. Die Sponsoren GTÜ und DAT unterstützen das Event.

Menschlicher Sachverstand

Bei der Bezifferung der Werte in einem Schadengutachten spielen nicht nur gesetzliche Vorgaben eine Rolle. Vielmehr benötigt das Gutachten die Erfahrungswerte des Sachverständigen, genauso wie eine Vielzahl von Richtlinien (beispielsweise BVSK, IFS) und Herstellervorgaben, die der Kfz-Sachverständige bei der Erstellung eines Gutachtens beherrschen und berücksichtigen muss. Es drängt sich die Frage auf, ob die KI das auch kann.

Der Kfz-Sachverständige Patrick Betzing wird beispielsweise in seinem Vortrag auf digital ermittelte Werte in Gutachten eingehen und der Frage nachgehen, ob der menschliche Sachverstand diesen – teilweise durch künstliche Intelligenz ermittelten – digitalen Werten etwas entgegensetzen kann. Dabei geht er auch darauf ein, welche Werte vor Gericht tatsächlich belastbar sind.

Die Prüfberichte führen in der Regel dazu, dass Versicherer die Werkstattrechnung – unberechtigterweise – kürzen. Setzt sich die Werkstatt beziehungsweise der Geschädigte dagegen zur Wehr, verlieren die Versicherer anhängende Prozesse regelmäßig. Nun greifen Versicherer zunehmend zum Werkstattregress – das heißt, sie wickeln den Schaden ab und versuchen, einen Teilbetrag von der Werkstatt über ihre Regressforderung zurückzubekommen. Hierfür stützen sie sich wieder auf den Prüfbericht. Auch das ist nahezu chancenlos, wenn die Werkstatt bei der Schadenabwicklung alles richtig gemacht hat. Das heißt, die Grundlage ihrer Arbeit ist das Schadengutachten des Sachverständigen. Doch wie steht es um die Haftung des Sachverständigen? Damit beschäftigt sich der BGH-Richter Dr. Oliver Klein auf der Veranstaltung.

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