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Abgasuntersuchung Erbsenzähler
Zum 1.1.2023 wird bei der AU für Euro-6/VI-Diesel die Partikelzählung eingeführt. Da etliche Werkstätten mit der Anschaffung eines Partikelzählers warten werden, müssen TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS die Messungen übernehmen. Wird das klappen?

Jeder dürfte entsprechende Zeitgenossen kennen – oder zumindest den Begriff: Erbsenzähler beziehungsweise das Erbsenzählen. Letzteres bezeichnet ein auf größte Genauigkeit und Vollständigkeit bedachtes Handeln. So gesehen ist das, was Vater Staat mit zweijähriger Verspätung zum 1.1.2023 einführen möchte, ein solches Zählen kleiner grüner Hülsenfrüchte. Schließlich sind die „Partikelzähler“, die dann zur Messung von Euro-6/VI-Dieselfahrzeugen im Rahmen der AU zum Einsatz kommen, von allerhöchster Messgenauigkeit.
Doch diese Genauigkeit braucht es. Denn bei bekannten Diesel-Opazimetern ist die Lichtabsorption bei kleinsten Partikeln (< 80 Nanometer) so gering, dass diese messtechnisch kaum erfasst werden. Das heißt, die Geräte sind bei modernen Dieseln blind. „Allerdings sind bei diesen Partikel in dieser Größenordnung in hoher Anzahl im Abgas enthalten“, weiß die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) aus eigenen Tests. Deshalb also die seit vielen Jahren längst überfällige Einführung eines neuen Messverfahrens.
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