Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt nicht länger wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen den ehemaligen Volkswagen-Boss Martin Winterkorn. Für den 73-Jährigen bedeutet das allerdings nicht, dass er sich nun entspannt zurücklehnen kann.
Ex-Volkswagen-Chef Martin Winterkorn muss sich vom 25. Februar 2021 an in Braunschweig wegen des Vorwurfs des Betrugs vor Gericht verantworten.
(Bild: Audi)
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihr Verfahren gegen den früheren Volkswagen- und Porsche-SE-Chef Martin Winterkorn wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Zusammenhang mit der Dieselaffäre vorläufig eingestellt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag. Hintergrund sind die Verfahren, die gegen Winterkorn in Braunschweig laufen.
Laut Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die dafür zu erwartende Strafe gegenüber zu erwartenden Strafen in anderen Verfahren nicht besonders ins Gewicht fallen würde – was nach Auffassung der Behörde hier der Fall ist.
Winterkorn muss sich vom 25. Februar 2021 an in Braunschweig wegen des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei VW vor Gericht verantworten. In einem zweiten Verfahren ist er dort zudem wegen mutmaßlicher Marktmanipulation angeklagt – der gleiche Vorwurf wie in Stuttgart. Je nach Ausgang der Verfahren könnte das Verfahren in Stuttgart aber auch wieder aufgenommen werden, hieß es.
Es geht um den Vorwurf, Anleger und den Finanzmarkt nach dem Bekanntwerden der Diesel-Manipulationen zu lange im Unklaren gelassen zu haben. Winterkorn weist das zurück. Der 73-Jährige war neben seiner Tätigkeit als VW-Chef auch Vorstandsvorsitzender der Porsche SE, der Hauptaktionärin von VW.
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Stand vom 15.04.2021
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