Anzeige Fachtagung Freie Werkstätten: BMW stellt die Online Medien vor

Autor / Redakteur: Konrad Wenz / Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Als Hersteller ein Branchenevent für Freie Werkstätten zu unterstützen, ist nicht alltäglich. Mit den BMW Online Medien PaSS, OSS und PartsLink24 hat die Marke aber gute Gründe dafür.

Anbieter zum Thema

(Foto: Bausenwein)

BMW unterstützt wie in den vergangenen Jahren die Fachtagung für Freie Werkstätten am 25. Oktober in Würzburg. Dieses Branchenevent, das »kfz-betrieb« und das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) schon vor 23 Jahren entwickelt hatten, ist seither ein hochinformatives Forum für Inhaber und Führungskräfte Freier Werkstätten und Servicebetriebe. Für BMW macht das Engagement als einer der Hauptsponsoren durchaus Sinn, denn dort treffen die Verantwortlichen für das Aftersales-Geschäft mit Freien Werkstätten ihre Zielgruppe. Hier treffen die Münchner auf das Publikum, das sie mit den BMW Online Medien PaSS, OSS und PartsLink24 ansprechen wollen.

In diesem Jahr hat die Fachtagung das Schwerpunktthema „Juristische Fallstricke für Freie Werkstätten und Servicebetriebe“. Eine der behandelten Fragen ist beispielsweise: „Darf der Fahrzeughersteller nach der Wartung in einer Freien Werkstatt die Garantie versagen?" Häufig sind Werkstätten und deren Kunden verunsichert, unter welchen Voraussetzungen die Herstellergarantie erlischt. Der Vortrag zielt daher darauf ab, die von den Gerichten und Kartellbehörden festgelegten Grundsätze aufzuzeigen und den freien Betrieben mehr Sicherheit bei der Beurteilung der Rechtslage zu verschaffen.

Fachtagung 2013: Praxistipps fürs Servicegeschäft
Bildergalerie mit 34 Bildern

BMW übernimmt Ein- und Ausbaukosten

In diesem Zusammenhang führen Freie Werkstätten auch immer wieder an, dass manche Fahrzeughersteller ihnen die Ein- und Ausbaukosten für Original Ersatzteile die defekt geliefert wurden, nicht ersetzen. Nicht so bei BMW: Die Münchner haben sich schon vor rund drei Jahren dazu entschlossen, in diesem Punkt einen anderen Weg zu gehen. Ist die Forderung der Freien Werkstatt berechtigt, so kann der BMW Service Partner einen Antrag für die Freie Werkstatt stellen und die Kosten werden ersetzt.

Darüber hinaus müssen sich Freie Werkstätten ständig mit wettbewerbsrechtlichen Fallen bis hin zur Abmahnung oder gar der Unterlassungsklage auseinandersetzen. So kann auch die Werbung einer Freien Werkstatt Angriffspunkte bieten, wenn sie sich an fremde Wort-/Bildmarken („Logo“) anlehnt. Denn der Inhaber einer Marke darf über deren Verwendung bestimmen. Gefahr droht, wenn Markenzeichen von Herstellern oder zunehmend auch Versicherungen verwendet werden. Im Zusammenhang mit Unfallschäden kann ungeschickt gemachte Werbung auch heute noch gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen. Dennoch ist Werbung mit dem Unfallservice in gewissen Grenzen erlaubt. Diese Themen greift Rechtsanwalt Peter Bürgel aus Hannover während der Fachtagung Freie Werkstätten auf.

Ein weiteres sensibles Thema ist der Umgang mit Kundendaten. Werkstätten sollten ihre Rechte und Pflichten im Umgang damit kennen, um mögliche Haftungstatbestände oder Bußgelder sowie Auseinandersetzungen mit Kunden zu vermeiden. Auch hierzu gibt es einen interessanten Vortrag für die Teilnehmer der Fachtagung Freie Werkstätten.

Freuen Sie sich also auf spannende Fachvorträge zu juristischen Fallstricken. Eine umfassende Branchenausstellung rundet die Fachtagung ab. Ein besonderer Programmpunkt ist darüber hinaus die Verleihung des Deutschen Werkstattpreises, bei dem die beste Freie Werkstatt Deutschlands ausgezeichnet wird. Mehr zur Veranstaltung finden Sie unter www.freie-service.de. Dort können Sie sich auch zur Veranstaltung anmelden.

(ID:42999264)