Fahrverbote auch in Berlin
Leipziger Straße für ältere Diesel nur noch eingeschränkt befahrbar
| Autor: dpa

Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Dienstag entschieden. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen. Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung dann spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw der Schadstoffklassen Euro 1 bis einschließlich Euro 5.
Darunter sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für bis zu 117 weitere Straßenabschnitte müsse das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen, sagte Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther im Anschluss an die Verhandlung.
Der Senat müsse das jetzt erarbeiten, sagte Günther. „Wir müssen im Luftreinhalteplan dann genau spezifizieren: Welche Straßen, welche Autos trifft es?“ Ausnahmen etwa für Taxis, Firmenwagen und andere Fahrzeuge müssten ebenfalls erwogen werden.
Um weitere Fahrverbote abzuwenden, werde man auch die Einführung zusätzlicher Tempo-30-Zonen und Parkzonen mit Bezahlung erwägen. Die Belastung dürfe zudem nicht in Seitenstraßen verlagert werden. „Wir müssen sicherstellen, dass das nicht passiert.“ Das sei Teil des Aufgabenpakets, so die Senatorin.
Das Problem der Kontrollen bezeichnete Günther als „große Achillesferse“. Diese könne es nur „stichprobenartig“ geben. Wie hoch Strafen sein sollten, stehe noch nicht fest.
Richter: Gebietssperrung nicht notwendig
„Zwingend notwendige Maßnahmen“ dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen, hatte der vorsitzende Richter zuvor argumentiert. Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, darunter auch Tempo-30-Zonen.
Richter Ulrich Marticke sagte zugleich, ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei nicht zwingend erforderlich. Denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten.
Geklagt hatte – wie in vielen anderen deutschen Städten auch – die Deutsche Umwelthilfe, die ursprünglich ein Diesel-Fahrverbot in der kompletten Berliner Umweltzone durchsetzen wollte. Nur mit einem Verbot in einer Zone ließen sich Ausweichverkehre auf andere Straßen vermeiden, in denen dann die Belastung steige.
Die Frage ist nun, ob die Entscheidung den Kurs der Bundesregierung in der Dieselkrise verändert. Die große Koalition hatte sich nach langem Ringen auf neue Maßnahmen geeinigt, um Fahrverbote zu verhindern. Neue Kaufanreize sowie technische Nachrüstungen zielen auf 14 besonders belastete Städte wie München und Stuttgart. Vor allem bei den Nachrüstungen sind aber noch viele Fragen offen.